Osterburken. Der Osterburkener Gemeinderat tagte am vergangenen Donnerstag im Bürgersaal des Rathauses. Themen waren unter anderem der „Solarpark Moosich Schlierstadt“, die Verpachtung des Stichele-Sees, die städtebauliche Erneuerung „Altstadt“ und ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept. Des Weiteren informierte die Verwaltung über Aktuelles.
Das Gremium fasste zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten folgende Beschlüsse:
Wahl des Feuerwehrkommandanten: Der Gemeinderat stimmt den Wahlvorschlägen zu. Thomas Sterk wurde dabei zum Abteilungskommandanten gewählt. Michael Daniel nimmt die Position des ersten Stellvertreters ein und Florian Heck die des zweiten Stellvertreters.
Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“: Das Gremium tauschte sich über eingegangene Anregungen im Rahmen der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für den sogenannten Bebauungsplan und Satzungsbeschluss über den Bebauungplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“ mit örtlichen Bauvorschriften aus. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange schloss sich der Gemeinderat dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung an. Es ergeben sich keine Änderungen für den Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“. Außerdem wurden der Bebauungsplan „Solarpark Moosich Schlierstadt“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Planfassung vom 24. Oktober als Satzung beschlossen. Des Weiteren werde die Verwaltung einen Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis vorlegen. Nach Genehmigung ist der Bebauungsplan auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Verpachtung des Stichele-See: Der Fischereipachtvertrag zum Stichele-See wurde mit dem Sportangelverein Schlierstadt um weitere 12 Jahre verlängert. Der Gemeinderat bewilligte dies, da der Sportangelverein zum einen immer ein zuverlässiger Pächter und Ansprechpartner war und zum anderen in den vergangenen Jahren auch keine Interessenten zur Pachtung des Stichele-Sees dokumentiert wurden.
Städtebauliche Erneuerung „Altstadt“: Seit 2008 wurde die Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gefördert. Der Bewilligungszeitraum endete jedoch am 30. April. Gesetzlich ist festgesetzt, dass Eigentümer eines im Sanierungsgebiet liegenden Grundstückes nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten müssen. Der Ausgleichswert errechnet sich anhand der Bodenwerterhöhung durch die Sanierung. Von dem Ausgleichsbetrag kann jedoch abgesehen werden, wenn gutachterlich eine geringfügige Bodenwerterhöhung ermittelt wurde und damit die möglichen Einnahmen den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand übersteigen. Im April wurde der Gemeinsame Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis damit beauftragt die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zu ermitteln. Das Gutachten wurde anhand fünf verschiedener Zonen im Sanierungsgebiet erstellt. Mit einem „Zonen-Gutachten“ wurde festgestellt, dass potenzielle Einnahmen in Höhe von rund 46 400 Euro den potenziellen Ausgaben in Höhe von rund 160 000 Euro gegenüberstehen. Dem Ergebnis entsprechend sieht der Gemeinderat für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen ab.
Gesamtörtliches Entwicklungskonzept: Die LBBW Kommunalentwicklung hat im Auftrag der Stadt Osterburken ein Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK) erarbeitet. Themenbereiche wie „Wohnen“, „Arbeiten“, „Bildung“, „Verkehr“ und „Miteinander leben“ stehen dabei im Fokus. Dazu wurden die Bewohner als wesentlicher Bestandteil des Stadtentwicklungsprozesses einbezogen. Für das laufende Förderjahr wurde der im Mai gestellte Antrag vom Regierungspräsidium abgelehnt. Nun soll ein neuer Antrag für das Förderjahr 2024 eingereicht werden. Das Gremium beauftragte die Verwaltung damit, die Unterlagen zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes 2024 einzureichen.
Weitere Bekanntgaben
In der Gemeinderatssitzung wurde außerdem darüber informiert, dass die Stadt Osterburken für die IT-Stelle im Rathaus im Rahmen des Digitalpaktes Schule eine Förderung von rund 42 000 Euro erhält.
Aufgrund der bevorstehenden kalten Jahreszeit wird das Wasser am neuen Wasserspielplatz Neptun ab dem 1. November abgestellt. Des Weiteren wurde die Wasserqualität des Wasserspielplatzes Neptun kürzlich getestet mit dem Ergebnis, dass diese einwandfrei ist.
Die örtliche „BSW-Fotogruppe“ stellt ab Donnerstag, 9. November, im Rathaus für mehrere Wochen Fotos aus. Dazu ist eine Ausstellungseröffnung am 9. November um 18 Uhr im Rathaus geplant. Danach können die Fotos jeweils zu den Öffnungszeiten des Rathauses betrachtet werden. pm/sc
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