Niederstetten. Die vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin von Niederstetten ist rechtswidrig, die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist damit erfolglos – das teilte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg jetzt öffentlich mit.
Die disziplinarrechtliche vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin von Niederstetten (Klägerin) sei „formell rechtswidrig, weil im Verfahren ein Amtsträger mitgewirkt hat, gegen den die „begründete Besorgnis der Befangenheit“ bestehe und darüber hinaus ein Anhörungsmangel vorliege, der im weiteren Verfahren nicht geheilt wurde. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt zugestellten Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden und die Berufung des beklagten Landes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. September 2021 (DL 23 K 2371/21), mit dem die vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis verfügte vorläufige Dienstenthebung aufgehoben worden war, zurückgewiesen.
Die FN-Redaktion hat die Bürgermeisterin in diesem Zusammenhang um eine persönliche Stellungnahme gebeten. Die Überlegung, geschlossen als Gemeinderat zurückzutreten (die FN berichteten), wird von Bürgermeisterin Heike Naber in einer schriftlichen Antwort bedauert. „Zur demokratischen Streitkultur gehört die zivilisierte Auseinandersetzung. Dies darf aber nicht zu unüberwindbaren Gräben führen“, schreibt Naber.
Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart und des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim belegten aus ihrer Sicht, „dass die Faktenlage eine andere ist, als sie der Gemeinderat verbreitet.“ Im Gegensatz zum Landratsamt liegt der Bürgermeisterin, wie sie mitteilt, die Urteilsbegründung erst seit Freitag vor. Dazu teilt Naber mit: „Auch ich werde mich, wie das Landratsamt, zunächst in aller Ruhe mit der Argumentation des VGH auseinandersetzen.“
Wie könnte aus ihrer Sicht eine weitere Zusammenarbeit in Niederstetten aussehen? „Zu den demokratischen Grundregeln gehört das ständige Aufeinanderzugehen in der Sache und das Bemühen um Lösungen im Interesse des Gemeinwohls. Nur durch sachliche Argumentation und glaubwürdiges Handeln können Brücken gebaut werden. Dazu reiche ich dem Gemeinderat immer noch die Hand“, schriebt Heike Naber.
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