Gemeinderat positioniert sich Niederstetten: Jetzt heißt es "Sie oder wir"!

Michael Weber-Schwarz zur Causa „Heike Naber“

Veröffentlicht
Kommentar von
Michael Weber-
Lesedauer

Eine fatale Situation: Der „Ehestreit“ zwischen der Nieder-stettener Bürgermeisterin und den Gemeinderat geht in eine neue Runde. Nach dem jüngsten Verwaltungsgerichtsurteil könnte Heike Naber wohl wieder ins Rathaus zurückkehren. „Ihre“ Sitzungen leitet aktuell Amtsverweser Simon Michler – und das übrigens zügig und professionell. Aufträge und Schreiben des Gemeinderats leitet Michler ans Landratsamt weiter. Ansonsten hält er sich aus der Naber-Diskussion sinnvollerweise heraus.

Zugegeben: Der Ehe-Vergleich hinkt etwas. Es geht nämlich u. a. um mutmaßliche Urkundenfälschung. Und das muss man sich einmal klar machen: Eine Bürgermeisterin hat ihre Entscheidungen wahrscheinlich nachträglich zurechtgebogen. Die Handlungen sind weitgehend unstrittig, die rechtliche Detail-Beurteilung gilt es natürlich trotzdem abzuwarten.

Man stelle sich einmal einen Betreuer als (wahrscheinlichen) Straftäter im Kindergarten vor. Würde man ihn – weil sich Ermittlungen hinziehen – so lange wieder zurück in die Kinder-Einrichtung lassen? Wohl kaum.

Mehr zum Thema

Wenn Heike Naber zurück ins Rathaus kommt

Niederstetten: Gemeinderat erwägt Komplett-Rücktritt

Veröffentlicht
Von
Michael Weber-Schwarz
Mehr erfahren
Niederstetten

„Wir wollen definitiv keine Zusammenarbeit mehr“

Veröffentlicht
Von
pm
Mehr erfahren
Urteil

VGH gibt Heike Naber Recht

Veröffentlicht
Von
Klaus T. Mende
Mehr erfahren

So ähnlich sieht es in Nieder-stetten aus. Der Gemeinderat sähe sich bei einer Rückkehr Nabers (nach aufgehobener Suspendierung) zur Zusammenarbeit mit einer Verwaltungschefin gezwungen, die das Gremium mutmaßlich mehrfach hintergangen hat. Dass diese Situation nicht tragbar (und schon gar nicht fruchtbar) ist, erscheint offensichtlich.

Ein Kollektiv-Rücktritt des Gemeinderats? Er ist von den Vätern der baden-württembergischen Gemeindeordnung ebenso wenig vorgesehen, wie die Entlassung der Verwaltungsspitze durch ein Misstrauensvotum. Eine Mangel in der Gesetzgebung.

Blick ins hessische Nachbarland: Nach Korruptionsvorwürfen musste sich der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann am 6. November einem Bürgerentscheid stellen. Eine deutliche Mehrheit von 95 Prozent stimmte für seine Abwahl: Feldmann muss gehen.

In Niederstetten muss der Bürger – wenn es hart kommt – bis zur nächsten Wahl warten. Für den Gemeinderat ist aber längst klar: „Wir oder sie“. Doch was käme nach einem Rücktritt? Wer ließe sich überhaupt für einen neuen Gemeinderat aufstellen?