Grundsteuer und Gewerbesteuer

Lauda-Königshofen: Große Unterschiede zwischen einzelnen Wohngebieten

Der Gemeinderat von Lauda-Königshofen hat einmütig die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Die CDU-Fraktion stimmt allerdings gegen die Anhebung der Gewerbesteuer.

Von 
Diana Seufert
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Der Gemeinderat von Lauda-Königshofen beschloss die neuen Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. © Seufert

Lauda-Königshofen. „Mit der Systematik sind wir nicht glücklich, aber wir müssen sie umsetzen.“ Was Bürgermeister Dr. Lukas Braun bei der Gemeinderatssitzung meinte, war der Beschluss über die neuen Hebesätze bei Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer. Einig war man sich beim Hebesatz von 750 v. Hundert bei der Grundsteuer B. Die moderate Anhebung der Gewerbesteuer von 360 auf nun 370 v. Hundert wollte die CDU nicht mittragen und stimmte geschlossen dagegen.

Wie der Bürgermeister eingangs der Debatte betonte, ist das Modell Baden-Württembergs zur Berechnung der Grundsteuer in seinen Augen nicht gerecht. Zwischen Wohngebieten werde es starke Unterschiede geben, Gewerbebetriebe würden tendenziell entlastet. Mit Blick auf den Haushalt für 2025 spracht er von einer herausfordernden Situation, „Es wird viele Einsparungen geben. Budgets werden zusammengekürzt werden müssen.“ Damit verwies er auf die geplante leichte Anhebung der Gewerbesteuer, die faktisch für die Betriebe ein Plus von 2,6 Prozent bedeute.

Im Gemeinderat notiert

Das Thema Brandschutz beschäftigte den Gemeinderat von Lauda-Königshofen auch beim Kindergarten St. Martin in Oberlauda. Im vergangenen Jahr hatte man dem Konzept und der Übernahme von 90 Prozent der Kosten zugestimmt. Nun liegen die Angebote vor, die rund 36 000 Euro teurer sind. Der Anteil der Stadt liegt bei rund 32 000 Euro. dib

Auch Kämmerer Günther Haberkorn war nicht glücklich. „Es macht keinen Spaß, an die Hebesätze heran zu gehen, aber bei dem benötigten Einsparvolumen ist das geboten.“ Die aufkommensneutrale Festlegung, wie sie das Land anstrebt, sieht für Lauda-Königshofen einen Hebesatz von 731 v.H. für die Grundsteuer B (Grundvermögen) vor. Zu Grunde liegt dem das modifizierte Bodenwertmodell des Landes Baden-Württemberg. Dabei wird die Grundstücksfläche mit dem vom Gutachterausschuss festgelegten Bodenwert multipliziert. Der Gebäudewert ist dagegen nicht relevant.

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Bei der Kalkulation der Hebesätze hat man das Steueraufkommen von 2024 mit rund 115 000 Euro bei der Grundsteuer A und rund 1,9 Millionen Euro bei der Grundsteuer B herangezogen. Um dieses Volumen zu erreichen, muss die Grundsteuer A auf 450 v.H. (bisher 380) angehoben werden. Bei der Grundsteuer B wären es 731 v.H. Aufgrund der klammen Haushaltslage schlug man eine Erhöhung auf 750 Punkte vor. Unterm Strich mache dies ein Plus von 50 000 Euro aus .

Gewinner und Verlierer durch die neuen Hebesätze

Verschiedene Beispiele hatte Sachbearbeiter Gerhard Kirschner dabei. Er schickte voraus, dass die Berechnung der alten Grundsteuer B seit 60 Jahren unverändert gewesen sei. Die neue Variante müsse nicht zwingend teurer für die Eigentümer werden. Für Beckstein hatte er gleich mehrere Beispiele, in denen es sogar für Wohnbebauung günstiger wird. Bei einem Einfamilienhaus in Lauda in guter Lage müssten dagegen statt 190 Euro künftig 566 Euro gezahlt werden. Bei einigen Grundstücken bliebe die Summe nahezu gleich. Ein baureifes Grundstück in einem Erschließungsgebiet schlage dagegen statt 72 Euro nun mit fast 830 Euro zu Buche. Für eine Gewerbefläche mit rund 20 000 Quadratmetern werden statt bisher 20 500 Euro nur noch 6700 Euro fällig. Ein sattes Minus von 14 000 Euro. Da sich die Messbeträge extrem geändert hätten, müsse man die Hebesätze angleichen.

Kommentar Ist das nun gerechter?

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Eine leichte Erhöhung hat man auch bei der Gewerbesteuer vor. Statt 360 will man ab 1. Januar auf 370 Punkte gehen. Damit liege man im Schnitt der Nachbarkommunen. Kirschner machte dennoch deutlich, dass es Betriebe gebe, die nicht durch die Grundsteuer profitierten, aber eine höhere Gewerbesteuer zu zahlen hätten. Mit der Erhöhung wolle man niemanden überfordern.

Stellungnahmen der Fraktionen

Marco Hess (CDU) sprach von einer Herkulesaufgabe für die Verwaltung. Den Kompromiss bei der Grundsteuer B werde man mitgehen, nicht aber den bei der Gewerbesteuer. Dies sei ein falsches Signal. „Wachstum entsteht nicht durch höhere Steuerlasten, sondern durch eine Politik, die den Unternehmergeist fördert.“ Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten funktioniere die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nicht, „also genau in dem Moment, in dem die Unternehmen in Schwierigkeiten sind und geringe Gewinne erwirtschaften“. Eine Hebesatzerhöhung verschärfe die Situation der Unternehmen.

Dem widersprach Jörg Aeckerle (SPD/FB). Für die meisten Firmen werde sich wenig ändern. Gewerbesteuer zahle man nur, wenn auch Gewinne erwirtschaftet würden. Er brachte das auf den Punkt: „Bei einem Gewinn von 100 000 Euro entspricht die Erhöhung 300 Euro.“ Eine Standortentscheidung für Unternehmen sei der Hebesatz nicht, da gäbe es andere Faktoren wie ÖPNV oder Infrastruktur. Mit Blick auf die Grundsteuer sah er nur einen Vorteil: Dass baureife Grundstücke nun teurer und damit hoffentlich eher veräußert würden. Nicht nur er bewertete das Bodenrichtwert-Modell des Landes als ungerecht und falsch.

Reinhard Vollmer (FBL) unterstrich, dass sich alle Fraktionen einig gewesen seien, bei den Steuereinnahmen der Grundsteuer B zumindest wieder auf das Niveau der letzten Jahre zu kommen. Der Argumentation von Jörg Aeckerle pflichtete er bei. Deshalb könne man die Hebesätze mittragen. „Der Gemeinderat trägt eine Gesamtverantwortung. Deshalb muss eine Abwägung erlaubt sein, ob wir den Unternehmen und Betrieben noch eine zweiprozentige Erhöhung zumuten können.“ Wer dies anderes sehe, solle spätestens bei der Haushaltsberatung erklären, wo Einsparungen möglich seien. Die dürften aber nicht zu Lasten von Freibad und Hallenbad gehen.

Redaktion Hauptsächlich für die Lokalausgabe Tauberbischofsheim im Einsatz

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