Königheim. Ein Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen habe der Gemeinderat 2019 mit der Maßgabe verabschiedet, innerhalb von vier Jahren vier Projekte auf den Weg zu bringen, so Königheims Bürgermeister Ludger Krug eingangs der Gemeinderatssitzung im Gissigheimer Dorfgemeinschaftshaus. Mit dem „Solarpark Weikerstetten“ sei der Anfang gemacht worden, das Bebauungsplanverfahren mittlerweile nahezu abgeschlossen. Beim „Solarpark Schwarzfeldsiedlung“ in Gissigheim laufe das Bebauungsplanverfahren derzeit. Bei der Sitzung am Montag wurde das dritte Projekt auf den Weg gebracht. Pünktlich zum Stichtag 1. Oktober 2021 waren vier Anträge eingereicht worden, von denen der Gemeinderat drei Favoriten ausgewählt hatte. Diese wurden nunmehr vorgestellt.
Elf von 13 Stimmen
Das Rennen machte mit elf von 13 Stimmen letztlich der Solarpark „Birkenfeld“ auf der Gemarkung Pülfringen, das die Gesellschaft Bürgerenergie Königheim realisieren will. Die Solarparks „Lange Steinmauer“ in Gissigheim und „Am Ostertalweg“ in Pülfringen erhielten jeweils eine Stimme.
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Harald Endres, Geschäftsführer von Zeag Erneuerbare Energien, und Thomas Lang, Teamleiter Erneuerbare Energien“, stellten Unternehmen und Projekt vor. Endres erläuterte, dass die Bürgerenergie Königheim vor zehn Jahren im Rathaus gegründet worden sei. An ihr seien rund 1500 Bürger beteiligt. Rund Dreiviertel der Wertschöpfung aus den Anlagen bleibe bei den Bürgern. „Dieses Modell erfreut sich großer beliebtheit in der Region“, so Endres.
„Wir errichten eine Anlage aus einer Hand von der Planung über den Bauantrag bis zum Rückbau“, erläuterte sein Kollege Thomas Lang. Die Fläche befinde sich nordöstlich vom Hof Birkenfeld auf der Gemarkung Pülfringen, sei 13 Hektar groß und umfasse sieben Flurstücke von fünf Grundstückseigentümern. Geplant seien drei bis vier von Schafen beweidete Modulfelder, wobei die vorhandenen Wege bestehen bleiben.
3850 Tonnen CO2-Einsparung
Die Leistung werde, laut Lang, zehn Megawatt-Peak betragen und Energie für mehr als 3300 Haushalte liefern. Die CO2-Einsparung betrage rund 3850 Tonnen pro Jahr, erzeugt würden rund 10,5 Millionen Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr. Ideal für einen Anschluss sei der Hof Birkenfeld, es gebe allerdings mehrere Möglichkeiten. Hier seien im Zuge der Detailplanung die Kompatibilität mit dem Regionalplan sowie die Natur- und Landschaftspflege sowie der Wasserschutz zu berücksichtigen.
Das gewählte Areal selbst weise keine Biotope oder FFH-Gebiete auf und sei weder von Hof Birkenfeld noch von den Ortschaften aus einsehbar, weil „es hinter einem Höhenzug verschwindet“, beschrieb Lang die Situation vor Ort. Zudem handele es sich um keine Vorrangflächen.
Pro erzeugter Kilowattstunde verblieben 0,2 Cent bei der Gemeinde Königheim, was 21 000 Euro pro Jahr bedeute. „Außerdem bleiben die Flächenpacht wegen der auf Königheimer Gemarkung lebenden Pächter und die Gewerbesteuer in Königheim“, erläuterte Teamleiter Thomas Lang. Für die Bewohner von Hof Birkenfeld hatte er noch einen Bonus parat. Wegen der Unannehmlichkeiten während des Baus der Anlage wolle man über die gesamte Bau- und Laufzeit hinweg zehn Prozent der jährlich anfallenden Stromkosten übernehmen.
Auf Anfrage von Gemeinderat Heiko Schneider (Bürgerliste), wie die Bürgerbeteiligung aussehe und wie hoch die Rendite sei, meinte Harald Endres, dass eine Beteiligung in der Regel mindestens 300 Euro betragen müsse und auf 30 000 Euro pro Person begrenzt sei. Der Zinsertrag liege zwischen 2,5 und 3,5 Prozent.
Gewährleistung für Wege
Bernhard Honikel (CDU) wies beim Bau von Solar- oder Windkraftanlagen darauf hin, dass zum Bau und zum Rückbau gemeindeeigene Wege genutzt würden. Hier sei auf die Gewährleistung der Baufirmen bei Schäden hinzuweisen, weil diese sonst die Gemeinde teuer zu stehen kommen würden. Bürgermeister Ludger Krug informierte, dass die Gewährleistung im Normalfall bei vier Jahren liege.
Beim Thema Solarpark hatte der Gemeinderat noch einen weiteren Beschluss zu fassen. Weil dem Bauträger bei der öffentlichen Bekanntmachung zur Auslegung des Bebauungsplans „Solarpark Weikerstetten“ ein Verfahrensfehler unterlaufen war, musste der Satzungsbeschluss vom Oktober aufgehoben und erneut gefasst werden. Das erfolgte einstimmig.
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