Hardheim. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) beschäftigen sich viele Gemeinden mit der Frage, ob die Unechte Teilortswahl abgeschafft oder beibehalten werden soll. Nachdem eine Bürgerin aus dem Tauberbischofsheimer Stadtteil Impfingen gegen das Ergebnis der Kommunalwahl 2019 erfolgreich geklagt hatte, und die Kreisstadt die Wahl wiederholen musste, überdenken viele Kommunen ihr Wahlsystem (wir berichteten). Lauda-Königshofen und Igersheim haben die Unechte Teilortswahl beispielsweise abgeschafft.
Um das Wahlsystem zu ändern, muss die Hauptsatzung angepasst werden. Und darüber entscheidet der Gemeinderat. Da im nächsten Jahr wieder Kommunalwahlen in Baden-Württemberg stattfinden, hat sich auch der Hardheimer Gemeinderat am Montag mit diesem Thema befasst. Und der Tenor des Gremiums war eindeutig: Die Unechte Teilortswahl soll beibehalten werden.
Unechte Teilortswahl
Bei der Unechten Teilortswahl handelt es sich um ein Wahlverfahren, bei dem die einzelnen Wohnbezirke eine vorher festgelegte Anzahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert bekommen. Dieses Wahlsystem wird als „unecht“ bezeichnet, weil jeder Wähler seine Stimme nicht nur an die Kandidaten seines Wohnbezirks vergeben, sondern auf die Kandidaten des gesamten Gemeindegebiets verteilen kann. Das Verfahren wurde nach der Gemeindereform herangezogen, um den Ortschaften die Integration zu erleichtern. mg
Kurz und knapp fasste Hauptamtsleiterin Mareike Brawek dieses komplexe Thema zusammen. Die Gesamtzahl der Sitze des Gemeinderats richte sich nach der Einwohnerzahl. Auf Hardheim würden demnach 18 Sitze entfallen – so viele Mitglieder hat der Gemeinderat aktuell auch. Jedoch habe man noch rechtlichen „Spielraum“ und könne bis zu vier Sitze mehr oder weniger festlegen.
„Die Höhe“ ist überrepräsentiert
„Sollte die Unechte Teilortswahl beibehalten werden, müssen wir die Sitzverteilung überprüfen“, erläuterte Brawek. Die Hauptamtsleiterin hat verschiedene Varianten mit der unterschiedlichen Anzahl an Sitzen durchgerechnet. Dabei wurde deutlich: Die Höhengemeinden werden immer überrepräsentiert sein – beim vorgelegten Beispiel mit 19 Sitzen um 58 Prozent. Auch Erfeld und Gerichtstetten wären in diesem Fall um 20 beziehungsweise 16 Prozent überrepräsentiert. „Wir sind rechtlich nie auf der ganz sicheren Seite“, sagte Mareike Brawek. Die Variante mit 19 Sitzen werde dem System am ehesten gerecht.
Als Nachteil nannte sie allen voran die rechtliche Unsicherheit des Wahlsystems. Außerdem sei die Unechte Teilortswahl kompliziert, was zu einer höheren Anzahl an ungültigen Stimmen und einer niedrigeren Wahlbeteiligung führe. Die Liste der Nachteile ist lang, doch ein Vorteil steht für den Hardheimer Gemeinderat in der Diskussion über allem: Die Interessen aller Ortsteile sollen im Gremium vertreten sein.
„Das ist wichtig“, betonte Herrmann Schwinn und sprach damit allen Räten aus der Seele. Markus Weniger, dienstältester Gemeinderat, merkte an, dass ihm in all den Jahren nie zu Ohren gekommen sei, dass die Bürger mit diesem System unzufrieden seien. „Das ist hier eine politisch glückliche Gemeinde. Alle fühlen sich richtig vertreten“, sagte er.
„Es ist meiner Meinung nach ein Grundrecht der Eingemeindungen, dass sie einen Sitz im Gemeinderat haben“, betonte Siegfried Horn, Vertreter der „überrepräsentierten“ Höhengemeinden. Eric Bachmann führte an, dass man vor einer Entscheidung die Ortschaftsräte anhören sollte. Denn bei einer Beibehaltung müsse sichergestellt werden, dass die Ortsteile bei der nächsten Wahl auch Kandidaten stellen werden. Das war auch der Appell des Bürgermeisters. „Es muss genug Bewerber geben.“
Entscheidung Ende März
Eine Entscheidung über die Unechte Teilortswahl und eine Anpassung der Sitzverteilung wird in der nächsten Sitzung des Hardheimer Gemeinderats am 27. März fallen. Dann wird das Gremium die Hauptsatzung anpassen.
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