Gemeinderat Weikersheim

Hauptsatzung angepasst

Regelungen für Unechte Teilortswahl und die Anwesenheit bei Gemeinderatsbeschlüssen geändert / Delegierte für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd benannt

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mrz
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Weikersheim. Die kommunale Hauptsatzung für Weikersheim – sie enthält als Geschäftsordnung die örtliche Verfassung und die Organisationsregeln – ist per Beschluss durch den Gemeinderat geändert worden. Hintergrund sind Beschlüsse zur unechten Teilortswahl. Da sich die Einteilung in künftig drei Wohnbezirke (elf, fünf und drei Sitze) geändert hat, muss dies auch in die Hauptsatzung eingearbeitet werden.

Eine weitere Neuerung gilt den persönlichen Anwesenheiten bei Gemeinderatsbeschlüssen. In der Pandemie führte das teils zu erheblichen Schwierigkeiten bei anstehenden Ratsentscheidungen. Hier steuert die neue Hauptsatzung mit einem flexibleren Modell nach – so sind bei Bedarf etwa Videokonferenzen möglich.

In den „Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd“ bei der Stadt Bad Mergentheim entsendet die Stadt Weikersheim nach einstimmigem Ratsbeschluss vom Donnerstag für die Amtszeit von 14. Januar 2024 bis 14. Januar 2028 folgende Personen: Jürgen Vossler, Sylvia Thomas, Norbert Beck und Josef Diemer. mrz

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Veröffentlicht
Von
Alfred Gehring
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