Verwaltungsausschuss tagte

Hardheim: Gebühren für Heizung und Strom in der Erftalhalle steigen

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Vereine und auch Privatpersonen höhere Gebühren für Heizung und Strom in der Erftalhalle bezahlen. Das beschloss der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am Montag.

Von 
Maren Greß
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Vereine müssen ab dem 1. Januar deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der Verwaltungsausschuss hat einer Erhöhung der Gebühren für Heizung und Strom bei Veranstaltungen in der Erftalhalle, wie den Jahreskonzerten des Musikvereins Schweinberg (Bild), zugestimmt. Die Entscheidung über die Erhöhung der Grundmiete wurde vertagt. © MVS

Hardheim. Zudem wurde der Stundensatz für den Hausmeister von 23 auf 37 Euro angehoben. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung wird die Gemeinde die Grundmiete erst einmal nicht erhöhen. Diese Entscheidung hat das Gremium vertagt.

Da die Lage bei vielen Vereinen aufgrund der Corona-Pandemie sowieso schwierig sei, würde das jetzt das falsche Signal senden, sagte Manuel Difloé. Peter Bienert pflichtete ihm bei: „Das hat eventuell zur Folge, dass Vereine Veranstaltungen streichen, weil die Miete zu teuer wird und es sich nicht mehr lohnt.“ Für den großen Saal hatte die Verwaltung eine Erhöhung von 105 Euro auf 150 Euro für Vereine im Gemeindegebiet und ortsansässige Personen vorgeschlagen. Die Errichtung und der Betrieb einer Bar im kleinen Saal sollte künftig 150 statt 100 Euro kosten – wenn dieser irgendwann wieder genutzt werden darf. Derzeit ist das Obergeschoss der Erftalhalle aufgrund von mangelndem Brandschutz gesperrt (wir berichteten). Wenn in Einzelfällen die ehemalige „Erftalstube“ mit angemietet würde, sollten die für den kleinen Saal festgelegten Entgeltsätze gelten.

Unterteilung vornehmen

Die Nutzung des Konferenzraums im Erdgeschoss (ehemaliges Restaurant „Famos“) sei bisher in den Kostensätzen noch nicht berücksichtigt gewesen, führte Kämmerer Bernd Schretzmann aus. Doch immer wieder würden auch für diesen Raum Anfragen eingehen, weshalb die Gemeinde auch hier künftig eine Gebühr von 50 Euro erheben will.

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Mit den vorgestellten Änderungen für die Grundmiete waren die Räte nicht einverstanden, weshalb die Entscheidung vertagt wurde. Julia Göth brachte die Idee ein, zwischen Vereinen und Einzelpersonen zu unterscheiden. Bernd Schretzmann sicherte zu, bis zur nächsten Sitzung eine differenziertere Version der Entgeltordnung zu erarbeiten.

Einig war sich das Gremium bei der Erhöhung der Gebühren für Strom und Heizung. „Das steht völlig außer Frage“, betonte Peter Bienert. Statt bisher 65 Euro müssen sowohl Ortsansässige als auch Auswärtige ab dem Jahreswechsel 150 Euro für die Heizung im großen Saal bezahlen. Für den kleinen Saal werden 100 Euro statt 45 Euro fällig. Bei der Miete des Konferenzraums müssen pauschal 50 Euro für Heizung gezahlt werden. Für die Stromkosten wurde vorgeschlagen, den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln und zu berechnen. Eine Prunksitzung mit Lichttechnik und Soundanlage verbrauche schließlich mehr Strom als die Scheinwerfer einer Theatergruppe.

Die Verwaltung hatte statt der bisherigen 30 Euro 100 Euro für den Strom im großen Saal vorgeschlagen. Bei der Heizung lasse sich laut Rechnungsamtsleiter Bernd Schretzmann der tatsächliche Verbrauch nicht messen, weswegen man hier einen Pauschalbetrag verlangen werde. Für die Heizung werden nur während der Heizperiode von Oktober bis einschließlich März Kosten fällig.

Eine Veranstaltung bleibt „frei“

Bundeswehr, Behörden, mit der Gemeinde in Verbindung stehende (Zweck-)Verbände, die Badische Landesbühne sowie ähnliche öffentliche Einrichtungen und gemeindliche Veranstaltungen sind von einem Entgelt weiterhin befreit. Außerdem haben alle örtlichen Vereine die erste Veranstaltung eines Jahres „frei“. Das heißt sie müssen dafür keine Miete bezahlen.

In den Entgeltsätzen ist auch künftig enthalten, dass die Gemeinde die Halle für Proben und Vorbereitungen kostenlos überlässt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung stehen. Der Musikverein kann also seine Generalprobe am Abend vor dem Konzert abhalten, ohne eine weitere Gebühr zu zahlen.

Sofern längere Vorbereitungszeiten benötigt werden, werden je angefangenem Tag Kosten für Strom und Heizung fällig.

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