Hardheim. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn (GVV) befasste sich in seiner Sitzung am Mittwochabend in der Hardheimer Erftalhalle mit diversen Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) 2030. So fasste das Gremium den Aufstellungsbeschluss für die 21. Änderung zur „Positivplanung Windenergie“ in Hardheim. Diese FNP-Änderung ermöglicht es, an ausgewählten Standorten Windparks zu errichten. Einen ähnlichen Beschluss fasste die Verbandsversammlung für die benachbarte Gemeinde Höpfingen: Hier sei man im Verfahren aber schon einen Schritt weiter, erklärte Marius Bergmann vom Büro IFK aus Mosbach. Die Gemeinderäte aus Hardheim, Höpfingen und Walldürn fassten nicht nur den Aufstellungsbeschluss, sondern billigten auch den Vorentwurf und gaben diesen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung frei.
Für weitere Projekte, wie die Solarparks in Erfeld, Gerichtstetten und Schweinberg, leitete die Verbandsversammlung die nächsten Verfahrensschritte ein, beziehungsweise fasste teilweise schon den Feststellungsbeschluss.
Die Hollerbach-Gruppe hat in Hardheim das Gelände auf der ehemaligen Nike-Stellung gekauft und beabsichtigt, zur Gruppe zugehörige Firmen dorthin zu verlegen. Dafür ist eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Gremium behandelte die eingegangenen Stellungnahmen, billigte den Entwurf und fasste den Feststellungsbeschluss.
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