Katastrophenschutz

Bunker: So ist die Lage im Main-Tauber- und Neckar-Odenwald-Kreis

Die Nachricht verwunderte, irritierte und verängstigte: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BKK) entwarf einen Bunkerschutzplan für Deutschland. Ist das wirklich nötig? Und wie gut ist der ländliche Raum geschützt?

Von 
Michael Fürst
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Wie kann sich die Bevölkerung vor einem möglichen Angriff Russlands schützen? Auf dem Land sind Bunkeranlagen rar bis gar nicht vorhanden. © dpa

Odenwald-Tauber. Die Nachricht, die vor wenigen Tagen durch sämtliche Medien huschte, verwunderte einerseits, irritierte und verängstigte andererseits aber auch: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BKK) ergriff nun die Initiative, einen Bunkerschutzplan für Deutschland zu entwerfen. Geprüft werde, welche öffentlichen Gebäude im Zweifelsfall zu Schutzräumen umfunktioniert werden könnten. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuerst darüber.

Droht ein Angriff Russlands auf Deutschland?

Droht wirklich ein russischer Angriff auf Deutschland? Man sollte es meinen, wenn man die Aktivitäten des BKK betrachtet. Die Einschätzungen über solch eine Gefahr gehen bundesweit auseinander. Verteidigungsminister Boris Pistorius wird nicht müde, vor solch einer Eskalation der Gewalt zu warnen. Carsten Breuer, Generalinspekteur des Deutschen Heeres und damit Deutschlands ranghöchster Soldat, glaubt hingegen, dass die Drohung eines russischen Angriffs noch nicht akut sei, aber in fünf bis acht Jahren drohen könne, da der Putin-Staat auf Kriegsindustrie umgestellt habe. Das sagte er unter anderem in diesem Jahr auf einer Veranstaltung in Hardheim.

Verhalten in Katastrophen- und Notfallsituationen

Das Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat Hinweise zu richtigem Verhalten in Notsituationen zusammengestellt und eine Checkliste erstellt.

So wird empfohlen einen Vorrat an Lebensmitteln für zehn Tage im Haus zu haben. Weil ein Stromausfall mit einer Katastrophe oder einem Notfall einhergehen kann, sollte es sich um Nahrungsmittel halten, die keiner besonderen Kühlung bedürfen.

Die Lebensmittel sollten, kühl, trocken und dunkel aufbewahrt werden und das Haltbarkeitsdatum immer wieder wieder überprüft werden.

Ist der Strom ausgefallen, empfiehlt es sich, einen Campingkocher im Haus zu haben. Auch ein Holzkohlegrill kann genutzt werden.

Bei der Vorratshaltung muss die Vorhaltung von Spezialkost für Babys, Diabetiker oder Allergiker mit bedacht werden.

Pro Woche sollten pro Person in einem Haushalt rund 14 Liter Flüssigkeit bevorratet werden. Als geeignete Getränke werden Mineralwasser, Fruchtsäfte und weitere Getränke genannt, die länger gelagert werden können.

Wasser kann durch Entkeimungsmittel, die es im Campingfachmarkt gibt, länger haltbar gemacht werden.

Ausreichend im Vorrat sollten auch Zahnpasta, Feuchttücher und Toilettenpapier sein.

Wer einen Ofen oder Kamin hat, sollte ausreichend Brennmaterial im Haus haben.

Kerzen und Taschenlampen sowie ausreichend Batterien sollten ebenfalls im Haus sein.

Ein ausreichender Bargeldvorrat ist ratsam, da bei einem Stromausfall Geldautomaten nicht funktionieren.

Außerdem sollten alle wichtigen Dokumente, wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, Sparbücher, Versicherungspolicen, Zeugnisse, Ausweise, Führerschein oder Testament in einer Dokumentenmappe griffbereit in einer Tasche haben. Duplikate sollten bei Verwandten oder Freunden hinterlegt werden.

Um Warnungen oder Meldungen empfangen zu können, sollte ein batteriebetriebenes Radio zur Hand sein. Auch ein Solarradio oder Autoradio kann genutzt werden.

Das BBK empfiehlt, die Notfall-Informations- und Nachrichten-App Nina auf dem Handy zu installieren.

Weitere Informationen gibt es unter www.bbk.bund.de, unter www.ernaehrungsvorsorge.de im Internet. hvb

Ganz anderer Meinung ist der deutsche Philosoph Richard David Precht. Er betonte mehrfach, dass es Putin nicht um Landgewinne gehe, und er habe nicht vor, den Westen anzugreifen, um diesen russisch zu machen. Das sei „eine völlig absurde Vorstellung“.

Ja was denn nun?

Da das Bundesamt für Bevölkerungsschutz neben Behördengebäude als beispielhafte Einrichtungen für Bunker-Schutz auch U-Bahnhöfe nennt, ist die Frage von Bewohnern des Ländlichen Raums nach „ihrem nächsten U-Bahnhof“ doch mehr als berechtigt. Hier gibt es nämlich keine U-Bahnstationen, sondern maximal Bushaltehäuschen, und die sind im Kriegsfall eher ungeeignet dafür, um dort Schutz zu finden…

Landratsamt hält sich mit Infotmationen zurück - wegen "Geheimhaltung"

Die Antworten aus den Landratsämtern des Main-Tauber- und des Neckar-Odenwald-Kreises tragen jetzt nicht unbedingt dazu bei, die hiesige Bevölkerung zu beruhigen: „Öffentliche Schutzräume im Sinne von Paragraph 7 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, welche von den Gemeinden zu verwalten und zu unterhalten wären, bestehen im Neckar-Odenwald-Kreis nicht. Zu privaten Schutzräumen liegen uns keine Informationen vor“, teilt uns Pressesprecher Jan Egenberger aus Mosbach auf die FN-Frage nach den nächsten Schutzräumen mit. Die Antwort seines Pendants aus Tauberbischofsheim Markus Moll auf den nächsten Schutzraum im „MTK“ mutet fast schon ein wenig skurril an: Man könne die Frage nicht beantworten, „da Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen“. Heißt: Offenbar gibt es Schutzräume, aber keiner darf wissen, wo sie sind…

Bunker: Landratsamt weist auf "Notwendigkeit zur Eigenvorsorge" hin

Bunker oder Schutzräume gibt es in den meisten aktiven Kasernen – so zum Beispiel in Hardheim und Walldürn. Diese sind allerdings in erster Linie für die dortigen Soldaten vorgesehen, wenngleich, so haben FN-Recherchen ergeben, dort auch Zivilisten Unterschlupf finden könnten. „Verboten ist es nicht“, heißt es. Wie es auf den ehemaligen Kasernenarealen in Tauberbischofsheim und Külsheim aussieht, war in der Kürze der Zeit nicht herauszufinden.

MTK-Pressesprecher Markus Moll versichert aber: „Als Untere Katastrophenschutzbehörde sind wir in engem Austausch mit den übergeordneten Behörden, um unsere Aufgaben für die Bevölkerung auch im Zivilschutz bestmöglich erfüllen zu können.“ Ähnlich hört sich Jan Egenberger an: „Das Landratsamt weist regelmäßig auf die Notwendigkeit zur Eigenvorsorge der Bevölkerung für Großschadenslagen aller Art hin. Entsprechendes Informationsmaterial kann über das Landratsamt, aber auch direkt über das Internetangebot des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bezogen werden. Diese Hinweise entsprechen in vielen Punkten den Handreichungen zum selbstschutzmäßigen Verhalten, die nun aus anderen Ländern bekannt geworden sind.“ Zudem weist der Pressesprecher des Landratsamtes in Mosbach darauf hin, dass im Hinblick auf die (wieder) zunehmende Bedeutung des Zivilschutzes das Landratsamt aktuell eine Stelle unter anderem für Zivilschutzaufgaben ausgeschrieben hat und schult die relevanten Verwaltungsmitarbeiter durch die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung. „Als Behörde treffen wir somit Vorsorge, um unsere Aufgaben für die Bevölkerung auch unter den Bedingungen eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls bestmöglich erfüllen zu können“, so Jan Egenberger.

Wie der Keller zum Bunker wird

Das BKK wolle, so schrieb die „Bild“, die Bürger in Zukunft für die Gefahr sensibilisieren und daran appellieren, im Eigenheim Schutzräume einzurichten. Geeignet seien beispielsweise Kellerräume und Garagen. Wann der Plan steht, ist unklar. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass das BKK wohl an einer Handy-App arbeite, die den Bürgern die Entfernung zum nächsten Bunker anzeigen soll.

Wer tatsächlich in Sorge ist und die Möglichkeit besitzt, einen Schutzraum bei sich im Haus einzurichten, der kann sich auf „YouTube“ einmal durchklicken. Hier gibt es seriöse und teils weniger seriöse Tipps zum Umbau des Kellers in einen Schutzraum.

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