Gemeinderat

Grünsfeld: Deutlicher Aufschlag für brachliegendes Bauland

Der Gemeinderat legte die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B fest. Im Vordergrund standen für Bürgermeister und Verwaltung aber nicht ein finanzieller Gewinn. Man wolle die Einnahmen „aufkommensneutral“ halten.

Von 
Diana Seufert
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Der Grünsfelder Gemeinderat legte die neuen Hebesätze für die Grundsteuer fest. © Seufert

Grünsfeld. „Wir hätten uns die Berechnung anders gewünscht.“ Grünsfelds Bürgermeister Joachim Markert ist nicht glücklich darüber, wie die Grundsteuer künftig erhoben wird. Allerdings hat die Kommune bei diesem komplexen Thema nur die Möglichkeit, die Hebesätze festzulegen. Das wurde bei der Sitzung des Gemeinderats am Dienstag im Rienecksaal getan. Ab Januar werden für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 530 vom Hundert, für die Grundsteuer B 690 vom Hundert und für die Gewerbesteuer 360 vom Hundert fällig.

Grünsfeld: Verwaltung will Einnahmen durch veränderte Grundsteuer aufkommensneutral halten

Im Vordergrund standen für Bürgermeister und Verwaltung nicht ein finanzieller Gewinn, der durch die veränderte Grundsteuer zu erzielen wäre. Man wolle die Einnahmen, wie von der Landesregierung gewünscht, „aufkommensneutral“ halten, unterstrich Markert.

Kämmerer Christoph Kraft erläuterte sehr ausführlich, wie es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuerreform gekommen war und welche Maßstäbe der künftigen Berechnung zugrundeliegen. In Baden-Württemberg habe man sich für das „modifizierte Bodenwertmodell“ entschieden. Dabei werde die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwert multipliziert. Der sich so ergebende Grundsteuerwert werde mit der Steuermesszahl vervielfacht. Relevant seien Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und ob es eine Bebauung gibt. Für bebaute Wohngrundstücke sei ein Abschlag von 30 Prozent vorgesehen.

Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) hat das Land das Bundesmodell übernommen. Veränderungen wird es danach aber bei Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Anwesen geben. Sie müssen künftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B gerechnet werden.

Das neue und das alte System ließen sich allerdings nicht vergleichen. Und auch der Blick auf Nachbarkommunen sei nur bedingt möglich, so der Kämmerer. Für die Bürger heißt dies, dass ab 2025 höhere oder auch niedrigere Beträge fällig werden. „Aufkommensneutral“ bedeute, dass die Kommune nicht mehr einnehme als vorher, so Kraft. Er sprach von „Belastungsverschiebungen“.

Beispielrechnungen: Grundsteuer könnte im Bereich der Altstadt sogar niedriger ausfallen

Für Gewerbetreibende kann die Summe geringer ausfallen, für Besitzer von unbebauten, baureifen Grundstücken dagegen deutlich höher. Bebaute Grundstücke in Neubaugebieten im Stadtbereich sind teurer als Wohnbebauung in den Ortsteilen. Und größere Wohneinheiten werden ebenfalls weniger belastet.

Kraft hatte einige Beispiele zur Verdeutlichung parat. So steigt die Grundsteuer B für Besitzer eines Grundstücks im Neubaugebiet in Grünsfeld etwa von 341 Euro auf nun 506 Euro um 48 Prozent, im Bereich der Altstadt kann sie aufgrund kleiner Grundstücke dagegen auf rund 20 Prozent der bisherigen Summe fallen. Auch in den Ortsteilen wird es große Verschiebungen geben, was nicht immer zum Nachteil der Eigentümer sein muss. Da künftig die Bodenrichtwerte maßgeblich sind, führt ein hochwertiger Neubau zu keiner höheren Grundsteuerbelastung als ein altes, einfaches Haus.

Grundsteuer: Bei unbebauten Grundstücken ein Plus von über 1000 Prozent

Happig könnte es aber für unbebaute baureife Grundstücke werden. Kraft hatte den Vergleich von alt zu neu für ein Grundstück in einem Ortsteil dabei. Statt bisher rund 30 Euro werden es künftig über 330 Euro sein – ein Plus von über 1000 Prozent. Das sei auch so gewollt, mutmaßen Kraft und Markert, damit brachliegendes Bauland genutzt werde.

Auf Gewerbetreibende kommt wohl eine Entlastung zu, sofern das Grundstück bebaut ist. Ansonsten müssen auch sie mit einer höheren Belastung rechnen.

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„Die Berechnung ist nicht gerecht, weil der Wert der Gebäude nicht berücksichtigt wird“, machte auch der Bürgermeister deutlich. Aber man müsse die Vorgaben umsetzen.

Glücklich waren die Gemeinderäte nicht, doch die Hebesätze wurden ohne Diskussion einstimmig beschlossen. Danach liegt die Grundsteuer A bei 530 v. Hundert, die Grundsteuer B bei 690 v. Hundert und die Gewerbesteuer bei 360 v. Hundert. Zum 1. Januar 2025 treten die neuen Hebesätze in Kraft. Die Bescheide werden dann verschickt, bevor am 15. Februar der erste Abschlag fällig wird. Nach Aussagen des Kämmerers wird man die Einnahmen beobachten und kann im nächsten Jahr gegebenenfalls nachjustieren.

Viele Informationen zu dem Thema will die Verwaltung auf der Internetseite der Stadt Grünsfeld veröffentlichen, damit sich die Bürger im Vorfeld informieren können. Auch das Transparenzregister des Landes gebe Hinweise, erklärte der Bürgermeister.

Redaktion Hauptsächlich für die Lokalausgabe Tauberbischofsheim im Einsatz

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