Gemeinderat tagte - Großrinderfeld will ELR-Schwerpunktgemeinde werden / Gemeindeentwicklungskonzept soll für Bewerbung beim Regierungspräsidium Stuttgart erstellt werden

Großrinderfeld: Innerörtliche Leerstände sollen verschwinden

Die Gemeindeverwaltung Großrinderfeld plant eine Bewerbung als ELR-Schwerpunktgemeinde beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen. Dafür ist ein entsprechendes Gemeindeentwicklungskonzept nötig.

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Matthias Ernst
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Leerstehende Gebäude und unbebaute Grundstücke mit neuem Leben zu erfüllen, ist ein Punkt der Innenentwicklung im Förderprogramm des ELR. Großrinderfeld möchte Schwerpunktgemeinde werden und bewirbt sich beim Regierungspräsidium Stuttgart. © Matthias Ernst

Großrinderfeld. Der Großrinderfelder Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im November 2021 beschlossen, die Klärle Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt aus Weikersheim mit der Ausarbeitung eines Gemeindeentwicklungskonzepts zu beauftragen. In der Gemeinderatssitzung in der Turn- und Festhalle in Gerchsheim informierte Sandra Öchslen, Georgrafin bei der Klärle Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt, das Gremium über das Gemeindeentwicklungskonzept grundsätzlich, die einzelnen Schritte und die Ausarbeitung desselben.

Private Projekte im Fokus

ELR-Schwerpunktgemeinden können immer nur zwei Kommunen aus einem Regierungsbezirk werden, aktuell sind es Igersheim und Ahorn, so die Fachfrau. Vorteil der Schwerpunktgemeinde ist ein höherer Fördersatz von zehn Prozent bei „gemeinwohlorientierten Projekten“ und Vorrang der Förderung von privaten Projekten für die nächsten fünf Jahre. „Wenn die Chance für eine private Maßnahme günstig ist, dann in den fünf Jahren“, lud Öchslen jetzt schon ein, sich um private Maßnahmen zu bemühen.

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Ein Gemeindeentwicklungskonzept umfasst meist die nächsten zehn bis 15 Jahre, wobei die ersten fünf Jahre als Schwerpunktgemeinde angesehen werden. Dabei sind die Themen, die besonders vom Land gefördert werden. Derzeit sind dies: Flächendeckende Siedlungsentwicklung, Demografische Entwicklung, Schutz von Natur und Landschaft und „weitere Themen der Gemeindeentwicklung“. Es sind also viele Möglichkeiten gegeben, zusätzliche Förderung zu erhalten, machte Bürgermeister Johannes Leibold Mut, sich um eine ELR-Förderung zu bewerben. Vor allem das Thema Innenentwicklung sei ein breit aufgestelltes Feld, das die Gemeinde schon lange beschäftige. Der Flächenfraß in die Landschaft hinein müsse aufhören und wieder mehr Fokus auf die Entwicklung innerhalb der bestehenden Bebauung gelegt werden.

Bis zum 20. Juni muss eine 20-seitige Kurzbewerbung beim Regierungspräsidium eingegangen sein, beschrieb Sandra Öchslen die nächsten Schritte. Dafür wird in den nächsten Wochen eine Bestandsaufnahme innerhalb der Gesamtgemeinde erfolgen, inklusive Gespräche mit den Ortschaftsräten. Zusätzlich wird es eine Auftaktveranstaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern geben, falls Corona dies zulässt, und eine Fragebogenaktion um Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft zu investieren herauszufinden. Ein Ziel bei der Mobilisierung der Potentiale im Innenbereich, das man verfolgen könnte, wäre die Schaffung von fünf innerörtlichen Bauplätzen durch Abbruch oder Neuordnung oder von zehn Wohnungen durch die Umnutzung von zehn leerstehenden Gebäuden.

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Öchslen wies darauf hin, dass bei der Aufnahme als ELR-Schwerpunktgemeinde schon im ersten Jahr Anträge eingereicht werden müssen. Deshalb rief sie schon jetzt dazu auf, potentielle Bürgerinnen und Bürger anzusprechen und auf die Förderungen hinzuweisen. Das Büro Klärle stehe natürlich beratend und helfend zur Seite, auch bei der Ausfüllung der entsprechenden Anträge. Man solle sich ruhig anspruchsvolle Ziele setzen, machte Öchslen Mut, das Thema komplex anzugehen.

Zuschuss, kein Kredit

Auf die Frage von Helga Koch, ob auch weitere Förderungen möglich seien oder die ELR-Förderung das nicht zulasse, antwortete sie, dass man meist mehrere Förderungen erhalten könnte. Das müsse aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Die Förderungen seien ein Zuschuss und kein Kredit, wie er beispielsweise von der KfW-Bank für die energetische Sanierung bestehender Bauten gewährt werde. Ein Baubeginn könne erst nach Zuschussgenehmigung erfolgen, erwiderte sie auf eine Frage von Heiko Wülk.

Man will das Projekt nun schnell angehen und hofft, dass die Bevölkerung in Präsenz schnell informiert werden kann.

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