Mosbach/Buchen. Hat ein 49-Jähriger aus Buchen über Jahre seiner Partnerin Gewalt angetan und mehrmals zum Analverkehr gezwungen? Dieser Frage geht derzeit die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach unter der Vorsitzenden Richterin Dr. Barbara Scheuble nach. Der Prozess begann am Donnerstag und wird am Freitag fortgesetzt. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist nicht bekannt.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, er habe von 2017 bis 2021 seine damalige Lebensgefährtin in drei Fällen vergewaltigt und sie in mehreren Fällen körperlich misshandelt und bedroht. Unter anderem soll er sie in der gemeinsamen Wohnung gewürgt und eine brennende Zigarette über ihr Gesicht gezogen haben. Seit 2019 besitzen die Geschädigte und der Angeklagte einen gemeinsamen Sohn, um dessen Sorgerecht sich Vater und Mutter streiten, seitdem sich das Paar 2021 getrennt hat.
Zeugin hat die Auseinandersetzung beobachtet
Am Freitag wurden drei Zeugen vor Gericht vernommen: der 70-jährige Benedikt P., eine 45-jährige Polizistin und eine 57-jährige Altenpflegerin, die die Auseinandersetzung am 13. August 2021 auf der Straße vor dem Buchener Krankenhaus beobachtet hatte. Benedikt P. hatte den Angeklagten, der über keine Fahrerlaubnis verfügt, am 13. August 2021 mit seinem Auto zum Buchener Krankenhaus gebracht. Er bezeichnete sich als „väterlichen Freund“ des Angeklagten. „Ich habe nicht gesehen, dass es eine Ohrfeige gegeben hat“, sagte er. Denn das Geschehen habe sich hinter dem Fahrersitz abgespielt. Auf der Rückbank habe der zweijährige Sohn des Angeklagten gesessen. Der Angeklagte habe vor den Augen des Zeugen nur verbal mit seine Ex-Partnerin gestritten. „Gewalt hätte ich nicht zugelassen“, sagte der 70-Jährige.
Die 57-jährige Altenpflegerin hatte in polizeilichen Vernehmungen zwar angegeben gesehen zu haben, wie der Angeklagte seine Ex-Partnerin bei der Auseinandersetzung geohrfeigt habe. Auf Nachfrage von Staatsanwalt und Verteidiger war sie sich aber nicht ganz sicher. Es könnte sich auch nur um eine Drohgebärde gehandelt haben. Auch könne sie sich nicht vorstellen, dass die geohrfeigte Backe so schnell blau anlaufen würde.
Rechtsanwalt warf der Vorsitzenden Richterin Befangenheit vor
Die Vernehmung der Polizistin erstreckte sich über mehrere Stunden mit insgesamt sieben Unterbrechungen der Verhandlung. Denn der Verteidiger Simón Barrera González warf Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Florian Kienle immer wieder vor, in unzulässiger Weise ihn beim Befragen der Zeugin unterbrochen zu haben. Dies führte dazu, dass der Rechtsanwalt mehrere schriftliche Beschwerden einreichte, die die Barbara Scheuble ablehnte. Dafür musste die Verhandlung minutenlang unterbrochen werden. Außerdem warf der Rechtsanwalt der Vorsitzenden Richterin Befangenheit vor und reichte eine entsprechende Beschwerde ein.
Die Polizistin hatte das Opfer am Tattag im Polizeirevier Buchen vernommen. Dabei schilderte die Ex-Partnerin des Angeklagten nicht nur das Geschehen am Krankenhaus aus ihrer Sicht, sondern berichtete auch von angeblichen Misshandlungen und Vergewaltigungen der vergangenen vier Jahre. Daraufhin wurde ein Verfahren wegen Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung gegen den Beschuldigten eingeleitet. Er saß mehrere Monate in Untersuchungshaft.
Wie Rechtsanwalt Barrera González den Fränkischen Nachrichten auf Anfrage mitteilte, habe eine Hauptverhandlung bereits 2022 stattgefunden. Diese sei jedoch kurz vor ihrem Abschluss abgebrochen worden, da ein Schöffe für befangen erklärt worden sei.
Wie der Verteidiger zu Beginn des Prozesses sagte, strebe er für seinen Mandanten einen Freispruch und eine Rehabilitierung an. Gegenüber den FN deutete er an, dass das angebliche Opfer falsche Aussagen getätigt haben könnte, um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu erwirken. Deshalb sei unter anderem ein psychologisches Gutachten über die Ex-Partnerin seines Mandanten sehr wichtig. Denn bei den Vorwürfen der Vergewaltigung stehe Aussage gegen Aussage. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
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