Mosbach/Adelsheim. Der dritte Verhandlungstag zum Prozess wegen versuchten Mords und schwerer Brandstiftung in Adelsheim fand am Donnerstag am Landgericht Mosbach statt. Dort müssen sich die Angeklagten Brüder S. und D. sowie deren Mutter P. und der Cousin A. verantworten, weil sie in den frühen Morgenstunden des 6. September versucht haben sollen, das Haus von S. Ex-Partnerin angezündet zu haben. Motiv soll laut Staatsanwaltschaft ein Sorgerechtsstreit für die drei Kinder gewesen sein (wir berichteten).
Das Brandgutachten
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand am Donnerstag der Brandsachverständige, der sich das Wohnhaus in Adelsheim nach der Tat genau angesehen hat. Er kam zu dem Schluss, dass ein Vollbrand des Hauses nach dem Werfen der Molotow-Cocktails nicht möglich gewesen sei. Es gab Brandstellen im Außenbereich und im Gäste-WC des Hauses. Laut des Sachverständigen hätte dadurch jedoch kein Vollbrand entstehen können. Allerdings betonte der Sachverständige, dass die Gesundheit der sich im Haus befindlichen Personen durch die starke Rauchentwicklung dennoch gefährdet war. „Schon kurzzeitiges Einatmen von Rauchgas kann schnell zur Ohnmacht führen“, sagte der Sachverständige. Dass das Feuer auf benachbarte Wohngebäude hätte übergreifen können, schloss er ebenfalls aus.
Welchen Vorteil erhoffte man sich?
Die Angeklagten A. und D. sagten am ersten Verhandlungstag übereinstimmend aus, sie hätten die Ex-Partnerin M. mit dem Feuer nur stark erschrecken wollen. Die Vorsitzende Richterin Dr. Barbara Scheuble hatte dazu eine zentrale Frage: „Welchen Vorteil haben Sie sich erhofft?“ A. und D. gaben daraufhin an, sie hätten gehofft, dass M. durch das Feuer Angst bekommt und die Kinder daraufhin freiwillig zurück zu S. gibt. Den Tod von M. hätten sie nicht beabsichtigt.
Scheuble gab anschließend einen Einblick in den Sorgerechtsstreit zwischen S. und seiner Ex-Partnerin M. Beide haben immer wieder das Aufenthaltsrecht der drei gemeinsam Kinder beantragt. Scheuble informierte darüber, dass M. mehrfach Anzeige gegen S. und dessen Mutter P. gestellt habe. So soll M. von beiden mehrfach geschlagen worden sein.
Die Telekommunikationsüberwachung wurde nicht eingebracht
Zuletzt sollte die Übersetzung von Telefonaten in den Prozess eingebracht werden. Das wurde nach einem Antrag des Verteidigers von S. jedoch nicht getan. Dieser äußerte Zweifel an der Übersetzung des Sachverständigen.
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