Freiflächen-Photovoltaik

Kriterienkatalog für Solarparks festgelegt

Gemeinderat will Bau regulieren

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prewe
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Boxberg. Der Boxberger Gemeinderat befasste sich in der Sitzung am Montag mit dem vorliegenden und vom Gremium in den Klausurtagungen am 13. und 25. Juni erarbeiteten und vom Forum Energiedialog erstellten Kriterienkatalog zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet. Bisher gibt es hierzu den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, dass auf dem Stadtgebiet der Bau und Betrieb von Freiflächen PV-Anlagen nicht zulässig sind.

Aufgrund der Energiewende sind in Baden-Württemberg zwei Prozent der Gesamtfläche zur Gewinnung von erneuerbarer Energie bereitzustellen. Auf der Gemarkungsfläche Boxberg sind bereits diverse Windkraftanlagen und PV- Dachanlage vorhanden. Um der Energiewende gerecht zu werden, hat der Gemeinderat einen Kriterienkatalog erarbeitet, der mit Augenmaß der notwendigen Energiewende Raum gibt und zu einer ausgewogenen und fairen Einordnung für den Bau und Betrieb von möglichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen beiträgt. Wichtig ist hierbei dem Gemeinderat, dass dies verträglich mit den Bürgerinnen und Bürgern, für Natur und Landschaft sowie der Landwirtschaft erfolgt und die Wertschöpfung aus solchen Anlagen in der Stadt beziehungsweise der Region bleibt.

Ausführlich erläuterte Bürgermeisterin Heidrun Beck den dem Gremium vorliegenden Kriterienkatalog, der künftig die Basis für die Entscheidungen über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Einrichtung von Freiflächen-Solaranlagen im Außenbereich der Gemarkungen im Stadtgebiet bildet.

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Wichtig ist, so Bürgermeisterin Beck, dass es sich hierbei um eine Entscheidungshilfe handelt und die Mandatsträger bei der Entscheidung über konkrete Anfragen und Anträge unterstützt. Der in sieben Punkte gegliederte Kriterienkatalog umfasst folgende Themenbereiche: 1. Sichtbarkeit /Landschaftsbild, 2. Wert für die landwirtschaftliche Produktion, 3. Natur-, Arten- und Gewässerschutz, 4. Beteiligungsmöglichkeiten, 5. Projektgröße/Zubaugrenze, 6. Gewichtung der Kriterien sowie 7. Vorgehensweise.

Zum Thema Vorgehensweise wurde festgestellt, dass die Anträge auf Einleitung eines Bebauungsplanes für Freiflächen- Solaranlagen jeweils über ein halbes Jahr gesammelt und dem Gemeinderat zweimal pro Jahr in einer Vorlage zur Entscheidung vorgelegt werden. Der jeweilige Ortschaftsrat ist hierzu vorab anzuhören.

Wie Bürgermeisterin Heidrun Beck hierzu eindeutig erklärte, sind die vorliegenden Kriterien nicht als Ausschluss, sondern als Abwägungskriterien zu verstehen und der Gemeinderat bleibt dadurch stets Herr des Verfahrens. Nach einer ausführlich und sachlich geführten Diskussion über den erarbeiteten Kriterienkatalog stimmte das Gremium mehrheitlich bei einer Enthaltung dem Kriterienkatalog zu. prewe

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