Finanzausschuss tagte

Mehr Geld für die Kindergärten

Stadt Walldürn zahlt mehr für Betriebs- und Investitionskosten

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ds
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Walldürn. Die Punkte „Konfessionelle Kindergärten – Betriebskosten/Investitionskosten“ und „Freiwillige Zuwendungen an Vereine und Verbände - Sonderzuschuss an die Vereine aufgrund Mehrbelastung durch die Energiekrise“ standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses des Walldürner Gemeinderates im Haus der offenen Tür unter dem Vorsitz von Bürgermeister Markus Günther.

Stadtkämmerer Joachim Dörr gab den Ausschussmitgliedern Informationen zum Punkt Kindergärten. Seit 2013 betrahe der Anteil der Stadt Walldürn am Betriebskostendefizit für die Personal- und Sachkosten bei den Kindergärten 89 Prozent. Daneben werden Verwaltungskosten und Geschäftsführungskosten anteilig auf die Kommune umgelegt. Für die Beteiligung an Investitionsausgaben für Kindergartengebäude im Eigentum der Kirchengemeinde sowie weiterer Investitionen ist ein Zuschuss in Höhe von mindestens 70 Prozent des durch sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Aufwands festgelegt.

Antrag auf Erhöhung

Die Verrechnungsstelle für Katholische Kirchengemeinden Walldürn habe mit Antrag vom Oktober 2022 einen Antrag auf Erhöhung der Betriebskostenbeteiligung der Stadt gestellt. Im Antrag sei darauf hingewiesen worden, dass die Höhe der Beteiligung künftig nicht mehr ausreiche und die römisch-katholische. Kirchengemeinde Walldürn für den Betrieb der katholischen Kindergärten im Stadtgebiet mehr als die ihr zur Verfügung stehenden Mittel aufwenden müsse. Eine Unterfinanzierung aus dem Kita-Bereich werde dabei nicht durch kirchliche Ausgleichsstockmittel gedeckt.

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Begründet worden seien die Mehrkosten vor allem durch die in den letzten Jahren vermehrt hinzugekommenen betreuungs- und damit personalintensiveren Ganztagsgruppen im Kindergarten St. Marien sowie durch neue Krippengruppen in weiteren Kitas, die höhere Kosten als klassische Betreuungsformen verursachen würden. Weiter durch die steigenden Personal- und Sachkosten sowie die Energiekosten oder den an die Vorgaben des Landesjugendamtes angepassten Mindestpersonalschlüssel.

Die Zuweisung aus dem Kirchensteueraufkommen sei begrenzt und ergebe sich durch eine festgelegte Bepunktung. Hierbei blieben aber die Anzahl der betreuten Kinder und die Öffnungszeiten unberücksichtigt. Im Schreiben gehe die Verrechnungsstelle von folgender zukünftiger Beteiligung aus: Für den Kindergarten St. Georg und Kindergarten St. Martin jeweils 90 Prozent, für die Kindergärten St. Marien, St. Valentin, St. Wendelin, St. Raphael jeweils 91 Prozent.

Auch für die Investitionskostenbeteiligung werde seitens der Verrechnungsstelle eine Erhöhung vorgesehen. Derzeit beteilige sich die Stadt mit mindestens 70 Prozent an den Investitionen. Erforderlich seien künftig 90 Prozent, da wegen fehlender Eigenmittel nicht mehr als zehn Prozent vonseiten der Verrechnungsstelle übernommen werden könnten. Mittlerweile hätten Gespräche der Verwaltung mit der katholischen Kirchengemeinde und der Verrechnungsstelle stattgefunden. Die Verwaltung empfehle dem Finanzausschuss, ab 1. Januar 2023 einer Beteiligung der Stadt an den Betriebs- und Investitionskosten wie beantragt zuzustimmen, was in einstimmigem Votum erfolgte.

Konferenz zu Waldkindergarten

Wie Stadtkämmerer Joachim Dörr weiter mitteilte, habe man am Mittwoch eine Videokonferenz mit dem Jugendherbergswerk im Hinblick auf die Vertragsgestaltung für den geplanten künftigen Waldkindergarten, der ab dem kommenden Kindergartenjahr in Betrieb gehen soll, geführt. Die genauen Modalitäten würden von beiden Seiten abgestimmt und dann dem Gremium vorgelegt.

Vorab gab es die Information, dass die Erstinvestitionskosten sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rund 100 000 belaufen würden.

Auch beim Punkt „Konfessionelle Kindergärten – Investitionszuschuss für die IT-Ausstattung Evangelischer Kindergarten“ schloss sich der Finanzausschuss dem Vorschlag der Verwaltung an und stimmte dem Antrag des Evangelischen Zweckverbandes Odenwald-Tauber auf einem Investitionszuschuss der Stadt Walldürn in Höhe von 70 Prozent für IT-Ersatzbeschaffungen der Kindergartenleitung im Evangelischen Kindergarten zu. Der Investitionszuschuss vonseiten der Walldürn beträgt 1090 Euro.

Zustimmend Kenntnis nahm der Finanzausschuss von der Abrechnung des investiven Projekts „Außenanlage mit Spielgerät“ des Evangelischen Kindergartens, dessen Gesamtkosten sich auf rund 71 963 Euro beliefen. Die Prüfung der Verwaltung der Stadt ergab förderfähige Kosten in Höhe von rund 45 357 Euro. Hieraus wurde ein Investitionszuschuss von 70 Prozent und somit einer Fördersumme von rund 31 750 Euro ermittelt.

Beim Tagesordnungspunkt „Freiwillige Zuwendungen an Vereine und Verbände - Sonderzuschuss an die Vereine aufgrund der finanziellen Mehrbelastung durch die Energiekrise“ sagte Stadtkämmerer Dörr, die Verwaltung sei vom Finanzausschuss beauftragt worden, Daten zu den gestiegenen Energiekosten bei den Vereinen mit eigenen Einrichtungen zu erheben, da es sich bei einer eventuellen Förderung um eine Grundsatzentscheidung handle, die alle Vereine und Organisationen betreffe. Danach solle dann geprüft werden, ob die Stadt Walldürn für das „Ausnahmejahr“ 2023 eine Sonderförderung gewähre.

Die Verwaltung habe daraufhin 75 Vereine angeschrieben und auch Rückmeldungen erhalten. Die Auswertung habe eine Kostensteigerung von durchschnittlich 163 Prozent gezeigt. Berücksichtigt worden seien nur die (teilweise geschätzten) Kosten im ideellen Bereich.

Die Gewährung eines eventuellen Sonderzuschusses setze nach Ansicht der Verwaltung jedoch voraus, dass die Vereine aufgrund der Energiepreissteigerungen mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet seien, obwohl zuvor alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden seien, um durch Reduzierung der Energiekosten einerseits und Ausschöpfung der eigenen Einnahmenpotenziale andererseits die finanziellen Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Unter diesen Aspekt schlage die Verwaltung vor, für das Jahr 2023 eine einmalige Billigkeitsleistung an Vereine durch entstandene Energiemehrkosten zu gewähren, sofern eine Mindestschwelle der Mehrkosten im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr 2022 von 500 Euro überschritten werde. Von diesen Mehrkosten würden sodann 50 Prozent, höchstens jedoch 1000 Euro pro Verein erstattet.

Bei den Vereinen, die Strom und Gas über die Stadtwerke Walldürnbeziehen würden, werde ein Faktor von + 40 Prozent beim Strom und +100 Prozent bei Gas berücksichtigt. Für sonstige Energieträger (Öl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas) sei zur Ermittlung der Energiemehrkosten die Differenz der Jahresverbrauchsabrechnungen 2022 und 2023 maßgeblich. Nach den vorliegenden Daten und unter Berücksichtigung des Verwaltungsvorschlages würden voraussichtlich außerplanmäßig bereitzustellende Haushaltsmittel von circa 5000 Euro benötigt. Nach kurzer Diskussion stimmten die ATU-Mitglieder diesem Vorschlag einstimmig zu. ds

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