Uiffingen. Sehr großes Interesse in der Bevölkerung fand auch die jüngste Sitzung des Boxberger Gemeinderates am Montagabend im Uiffinger Rathaussaal. Der eigentliche Grund dafür wurde allerdings erst unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ deutlich und er bezog sich auf die Vorstellung der Planung für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage durch die Firma New-Vista aus Weikersheim, in der öffentlichen Sitzung des Uiffinger Ortschaftsrates, die bereits am 8. April stattfand. Auf zum Teil privilegiertem Gelände (Entlang von Bahn oder Autobahntrassen) zwischen dem Gräffinger Hof, der Bahnstrecke Lauda/Osterburken und der Autobahn A 81 soll dem Vernehmen nach auf einer Fläche von rund 160 Hektar diese Anlage realisiert werden.
Wie sich in der lebhaften und jederzeit sachlichen Aussprache zeigte, steht die Uiffinger Bevölkerung diesem Vorhaben mit gemischten Gefühlen gegenüber, wie auch in der Wortmeldung des Uiffinger Ortsvorstehers Stefan Bier zum Ausdruck kam.
Ein Zuhörer fühlte sich von der Vorgehensweise des Investors „überrumpelt“ und er wollte wissen, welche Möglichkeiten denn die Bevölkerung beziehungsweise der Ortschaftsrat oder der Gemeinderat hätten, um in diese Planung einzugreifen.
Bürgermeisterin Heidrun Beck klärte auf und betonte, dass es die Anfrage dieses Investors für die Errichtung der angesprochenen Photovoltaikanlage gibt. Der Gemeinderat habe bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts entschieden und könne durchaus positiv in das weitere Geschehen eingreifen. Zum Beispiel bei der Frage der Wertschöpfung. Sie machte aber auch klar, dass es sich nur zum Teil um nicht privilegiertes Gelände handle. Für diesen Geländeteil müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden und da seien Ortschaftsrat und Gemeinderat gefragt.
Wird die Anlage dagegen nur auf privilegiertem Grund realisieret, liegt die Entscheidung für die Genehmigung nicht mehr in der Hand des Gemeinderates, wie von Marco Hellinger vom Hauptamt der Stadt Boxberg zu erfahren war. In einer erneuten nichtöffentlichen Sitzung, so Hellinger, wird der Ortschaftsrat Uiffingen jetzt nochmals das Thema behandeln. Die genaue Planung soll dann in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Im südlichen Teil des Neubaugebietes „Leimengrube“ im Stadtteil Unterschüpf, sollen im dritten Bauabschnitt 19 weitere Bauplätze erschlossen werden. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch die Wasserleitung und die Erneuerung der Feuerwehrzufahrt zum Gerätehaus der Unterschüpfer Feuerwehr erfolgen. Des Weiteren sind die Parkplätze auf dem Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses in einem sehr schlechten Zustand und sollen mit erneuert werden.
Die Arbeiten wurden an die Firma Boller-Bau in Tauberbischofsheim, als günstigste Bieterin, zum Angebotspreis von rund 900 000 Euro vergeben. Mit den Arbeiten soll schon im Mai begonnen werden, die Fertigstellung ist im Frühjahr 2025 geplant.
Neue Tragkraftspritzenfahrzeuge
Die Vergabe von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehren Schwabhausen und Uiffingen erfolgte einstimmig nach kurzer Vorstellung des Sachverhalts durch Stadtfeuerwehrkommandant Harry Schroth. Die Lieferung der beiden Fahrzeuge ging an die Firma Furtner & Ammer zum Angebotspreis von 251760 Euro. Die Beladung liefert die Firma Handelsforum in Würzburg zum Angebotspreis von rund 86 600 Euro.
Die Neuanschaffung wurde bereits im Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahre 2021 vorgesehen. Beide Fahrzeuge werden Anfang 2026 geliefert und mit je 45 000 Euro bezuschusst.
Wahlen bestätigt
Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung im Uiffinger Rathausssal standen auch die Bestätigung der Wahl der Kommandanten und der Stellvertreter für die Feuerwehrabteilungen Schwabhausen, Oberschüpf und Angeltürn.
Für die Abteilung Schwabhausen wurde Thomas Wiederroth als Abteilungskommandant wiedergewählt und Jochen Riegler als Stellvertreter neu gewählt. Für die Feuerwehr Oberschüpf wurde Holger Fischer als Abteilungskommandant wiedergewählt und Frank Schwabenbauer als Stellvertreter neu gewählt. Die Feuerwehr-Abteilung Angeltürn wird künftig von Viktor Böres als Abteilungskommandant geführt.
Sitzungsgelder neu geregelt
Die Satzung der Stadt Boxberg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit stammt aus dem Jahr 1985. Sie regelt zum Beispiel die Aufwandsentschädigung für Gemeinde- und Ortschaftsräte, für ehrenamtliche Ortsvorsteher sowie die Bürgermeisterstellvertreter. Während die Entschädigung der Ortsvorsteher sich prozentual am Aufwandsentschädigungsgesetz orientiert und damit bei einer Gesetzesänderung angepasst wird, handelt es sich bei der Entschädigung für Gemeinde- und Ortschaftsräte sowie für die Bürgermeisterstellvertreter um Festbeträge, die zuletzt 2013 angepasst wurden.
Aktuell beträgt die Aufwandsentschädigung für die Gemeinderäte zehn Euro monatliches Grundgehalt und 20 Euro pro Sitzung. Die Ortschaftsräte erhalten pro Sitzung 15 Euro. Die Entschädigung für die stellvertretenden Bürgermeister beträgt für den ersten Stellvertreter 300 Euro und für den zweiten Stellvertreter 150 Euro.
Nach Vorberatung in einer Sitzung im März und kurzer Aussprache am Montag, legten die Ratsmitglieder folgende neue Entschädigungssätze fest. Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte pro Sitzung 40 Euro. Der bisherige monatliche Grundbetrag entfällt. Außerdem gibt es für jeden weiteren Termin, der der Sitzungsvorbereitung dient und zu dem von der Bürgermeisterin eingeladen wurde, ein Sitzungsgeld von 20 Euro.
Für Ortschaftsräte steigt die Entschädigung pro Sitzung auf 25 Euro. Die jährliche Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterstellvertreter wird durch die Zahlung einer Pauschale von 40 Euro pro Termin ersetzt. Die Anpassung der Entschädigung für Ortsvorsteher orientiert sich prozentual an den Sätzen des Aufwandsentschädigungsgesetzes.
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