Mergentheimer Hochmeister (Teil 3)

Bad Mergentheim: Orden geht gegen ausufernde Gelage vor

Georg Hund von Wenkheim gibt den Startschuss für den Umbau der Burg zur fürstlichen Residenz und erlässt eine Hochzeitsordnung.

Von 
Joachim W. Ilg
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Hochmeister Hund von Wenkheim ließ den für die Deutschordensregierung wichtigen Kanzlei- und Archivbau errichten und sein prunkvolles Wappen über der Eingangstür anbringen. © Joachim W. Ilg

Bad Mergentheim. Einheimische und Gäste spazieren gerne durch den Äußeren Schlosshof. Seit wann und warum gibt es ihn? Den Startschuss für die Bebauung gibt Hoch- und Deutschmeister Georg Hund von Wenkheim 1568.

Von Wenkheim stammt aus dem Dorf Wenkheim, das sich in einem Seitental der Tauber nicht weit entfernt von Werbach befindet. Er wird 1520 als Sohn eines mäßig begüterten Ritters geboren und 1544 in Mergentheim in den Deutschen Orden aufgenommen. Seine Karriereleiter führt ihn ins höchste Amt und damit bis an die Spitze der Regierungszentrale des Ordens, die in Mergentheim ihren Sitz hat. 1566 wird er vom Generalkapitel zum Hochmeister gewählt. Er regiert aber nur sechs Jahre lang. 1572 verstirbt Hund von Wenkheim, dessen Name nichts mit dem Tiernamen zu tun hat. Er soll von der altdeutschen Bezeichnung huno, das heißt Hundertschaftsführer, abgeleitet worden sein.

1568, also vier Jahre vor seinem Tod, beginnt der Hochmeister die Burg zu einer Residenz des Deutschen Ordens auszubauen, denn es zeichnet sich ab, dass aus dem seit 1527 bestehenden provisorischen Regierungssitz des Ordens in Mergentheim doch noch eine dauerhafte Einrichtung werden soll, die es zu modernisieren und zu erweitern gilt.

Zuerst ist es nötig, einen Kanzlei- und Archivbau zu errichten, der den damaligen Erfordernissen einer funktionierenden Ordensverwaltung entspricht. Der Archivbau mit feuerfestem Gewölbe, über dessen Eingang das prunkvolle Wappen des Hochmeisters prangt, ist äußerst wichtig für die Dokumentation der weit verstreuten Rechte und Besitzungen des Ordens. Von Mergentheim aus verwaltet der Orden seine Ländereien und Güter, Häuser und Hospitäler sowie Patronatskirchen.

Raum für Waffen und Kleider

Im fast rechteckigen Anschluss an den Archivbau erfolgt ab 1571 der Bau der Trapponei, um Räumlichkeiten für Waffen, Kleider und Rüstungen, sowie für das Rentamt (Steueramt) zu schaffen. Die weiteren Gebäude des dann sich bildenden Äußeren Schlosshofs entstehen unter seinen Nachfolgern und sorgen dafür, dass der äußere Hof von Gebäuden umschlossen und aus der Burg ein stattlicher Fürstensitz wird.

Wäre Georg Hund von Wenkheim nicht schon so früh mit knapp über 50 Jahren verstorben, wäre er sicherlich als der eigentliche Bauherr des renaissancezeitlichen Ordensschlosses in die Geschichtsbücher eingegangen, denn auch im Inneren Schlosshof erfolgen unter ihm nennenswerte Baumaßnahmen.

Nicht nur im Deutschordensgebiet machen sich in jener Zeit „Missbräuche, böse Gewohnheiten, ärgerliche und hochschädliche Leichtfertigkeiten“ bei Hochzeiten und Taufen breit, wie der Orden feststellt. Er ist deshalb entschlossen, dagegen vorzugehen. Also erlässt von Wenkheim 1571 eine Ordnung, die ausufernde Hochzeiten und Taufen wieder auf ein Normalmaß zurechtstutzen soll.

Das im Original erhaltene Schriftstück hat ungewöhnliche Ausmaße: Die Urkunde ist 74 Zentimeter lang und 50 Zentimeter breit. Sie wird nicht von Hand beschrieben, sondern bedruckt, vervielfältigt und den Untertanen auf öffentlichen Plätzen kund getan.

Müßiggang und Faulheit

Den Untertanen wird vor Augen geführt, dass es im Vorfeld von Hochzeiten so weit gekommen ist, dass durch „Schmeichelei, süße betrügliche Worte, Vertröstung und Beredung über das zu erwartende Erbe Töchter und Söhne in Müßiggang und Faulheit leben, keinen christlichen Eifer mehr an den Tag legen und ihrem Beruf nicht mehr nachgehen“. Diese Unart hat derart um sich gegriffen, dass die „versprochenen Kinder“ die Eltern oder Schwiegereltern mit „bösen Worten“ traktieren, mit der Folge, dass Eltern keinen anderen Ausweg mehr sehen und Klage bei der Obrigkeit einreichen.

Der Hochmeister sieht sich deshalb veranlasst, gegen den in willkürlichen Eheversprechen, üppigen Hochzeitsfesten und Kindstaufen begangenen „Unfug“ in seinem Herrschaftsgebiet mit aller Entschiedenheit vorzugehen. Kein Wunder, denn die ausufernden Hochzeitsfeste haben zum Teil das gesamte Hab und Gut der Eltern aufgebraucht, so dass sie am Hungertuch nagen müssen.

Ehevertrag notwendig

Aus diesen Gründen sieht sich die Deutschordensregierung veranlasst, eine Hochzeitsordnung zu erlassen, in der festgelegt wird, dass beim Versprechen einer Ehe ein Vertrag geschlossen werden muss, der das Heiratsgut im Einzelnen aufführt. Und auch der Ablauf der Hochzeit wird reglementiert. Zu Hause oder im Wirtshaus dürfen nur fünf Tische für jeweils neun bis zehn Personen eingedeckt und pro Mahlzeit nur fünf Gerichte gereicht werden.

Wer gegen diese Hochzeitsordnung verstößt, dem wird eine Strafe von zehn Gulden aufgebrummt. Alternativ dazu gibt es vier Wochen im Turm bei Wasser und Brot.

Auch die Kindstaufe wird von der Deutschordensregierung zum Wohle der Untertanen Einschränkungen unterworfen. Wegen „großer und wachsender Teuerung und Hungersnot“ sollen nur die Frauen für eine Mahlzeit eingeladen werden, die das Neugeborene zur Kirche tragen. Sobald die Mutter wieder wohlauf ist, kann sie die Frauen und Freunde zu einer Mahlzeit mit drei Gerichten einladen.

Der größte Abschnitt dieser Ordnung dreht sich um das Erbe, wobei genau bestimmt wird, wie die Erbfolge für die Kinder aus der ersten Ehe und den nachfolgenden Ehen geregelt werden soll.

Nur ein Jahr nach dem Erlass dieser Hochzeits- und Taufordnung verstirbt der Hochmeister am 17. Juni 1572 und wird nach seiner nur sechsjährigen Regierungszeit in der damaligen Ordensgruft beigesetzt. Noch heute befindet sich sein Grabmal in der Gruft der Schlosskirche, die in den 1730er Jahren erbaut wurde. Auch die Von-Wenkheim-Straße erinnert an ihn.

Stadtarchivar Alexander Ploebsch präsentiert die Verordnung des Hochmeisters Georg Hund von Wenkheim gegen verschwenderische Hochzeiten und Taufen, welche die Untertanen teilweise bis in den Ruin trieben. © Joachim W. Ilg
Porträt des Hochmeisters Georg Hund von Wenkheim im Deutschordensmuseum. © Joachim W. Ilg

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