Bad Mergentheim. Die Grundsteuer ist bundesweit ein großes Thema. Vor kurzem beschäftigte sich der Gemeinderat Tauberbischofsheim mit den neuen Hebesätzen in der Kreisstadt. Das Kommunalparlament in der Kurstadt wird voraussichtlich – laut Stadtverwaltung – bei seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 21. November, darüber beraten und entscheiden.
Lotteriespiel
„Wer wie viel zahlt, ist ein Lotteriespiel.“ Das sagte die Kämmerin Barbara Hübenbecker zur Grundsteuer in der Tauberbischofsheimer Ratssitzung. Am Ende der Debatte stand fest: Für das Gros der Bürger wird es teurer.
Wie die FN bereits mehrfach mitteilten, war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2018 Anlass für eine Reform der Grundsteuer in Deutschland. Die Begründung damals lautete: Die bisherige Einheitsbewertung sei verfassungswidrig.
Ab 1. Januar 2025 wird die Steuer für das Grundvermögen – die Grundsteuer B – in Baden-Württemberg deshalb neu geregelt. Das Land Baden-Württemberg entschied sich für einen eigenen Weg, der vom Bundesmodell abweicht: Im Ländle löst das „modifizierte Bodenwertmodell“ die bisherige Einheitsbewertung ab.
Beispielrechnungen
In der Kreisstadt bringen die neuen Hebesätze jetzt folgende Verwerfungen mit sich: Ein unbebautes, aber baureifes Grundstück im „Kirschengarten“, nahe dem Krankenhaus, mit einer großen Fläche kostet ab 2025 stolze 1359 (!) Prozent mehr. Steht auf dem selben Beispiel-Grundstück ein Einfamilienhaus werden 74 Prozent mehr Grundsteuer fällig. Der Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus im nahe gelegenen Wohngebiet „Brenner“ zahlt in einer Beispielrechnung dagegen 49 Prozent weniger. Im Gewerbe- und auch im Industriegebiet sinken die Belastungen dagegen teils deutlich.
Für alle, die in Baden-Württemberg eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück besitzen, ändert sich also ab Januar 2025 etwas – oder sogar viel. Alle Kommunen im Land sind gefordert ihre Hebesätze zu klären, damit ihnen die wichtigen Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verloren gehen.
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