Justiz

Versuchter Mord in Adelsheim: Angeklagter "wollte die Mutter seiner Kinder beseitigen"

Vor dem Landgericht Mosbach müssen sich seit Freitag vier Angeklagte wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung verantworten. Sie sollen das Wohnhaus einer in Adelsheim lebenden Frau angezündet haben, in dem sich auch ihre Schwester, deren zwei Kinder und der Vermieter befanden.

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Nicola Beier
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Am Landgericht Mosbach läuft seit Freitag der Prozess gegen vier Angeklagte wegen versuchten Mords und schwerer Brandstiftung. © Nicola Beier

Mosbach/Adelsheim. Vor dem Schwurgericht am Landgericht in Mosbach begann am Freitag der Prozess gegen vier Tatverdächtige. Ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten in den frühen Morgenstunden des 6. September 2023 in Adelsheim einen Brandanschlag auf das Haus unternommen, in dem die ehemalige Partnerin eines der Angeklagten gewohnt hat, um diese zu töten. Die Bewohner des Gebäudes hätten die Tat jedoch sogleich bemerkt, weshalb sie nicht verletzt worden seien.

Für den Prozess sind insgesamt drei Prozesstage angesetzt. Bereits am kommenden Montag wird die Verhandlung fortgesetzt. Der letzte Termin ist für Donnerstag, 24. Oktober vorgesehen.

Das sagte der Staatsanwalt

Zum Prozessauftakt am Freitag verlas der Staatsanwalt zunächst die Anklageschrift. Die Tatverdächtigen stehen alle in einem familiären Verhältnis zueinander. Der Angeklagte S. (25 Jahre) soll mit seiner Mutter P. (47 Jahre), seinem Bruder D. (23 Jahre) und seinem Cousin A. (22 Jahre) am frühen Morgen des 6. September 2023 versucht haben, das Wohnhaus seiner Ex-Partnerin anzuzünden. Er soll dabei mutwillig in Kauf genommen haben, dass sie dabei stirbt. Des Weiteren befanden sich im Haus der Vermieter, der in der Dachgeschosswohnung lebte, sowie die Schwester der ehemaligen Partnerin mit ihren zwei Kindern. Die drei Kinder des Täters und seiner Ex-Partnerin befand sich zum Tatzeitpunkt nicht im Haus.

Durch Aussagen der Ex-Partnerin noch am Tattag sei man auf S. und seine Familie aufmerksam geworden.

Der Staatsanwalt wirft den Angeklagten vor, das Haus der ehemaligen Partnerin bereits Tage zuvor ausgekundschaftet zu haben. Anschließend sollen die Vier gemeinsam die notwendigen Utensilien für Molotowcocktails sowie Handschuhe besorgt haben. Am frühen Morgen des 6. September sollen die Vier dann gleich zwei Mal zum Haus der Exfrau in Adelsheim gefahren sein.

Der Staatsanwalt erklärte, dass die Angeklagten beim ersten Mal vor Ort festgestellt hätten, dass die Ex und deren Schwester noch wach gewesen seien, weshalb sie zwischen 3.30 und vier Uhr noch einmal nach Adelsheim fuhren.

Dort sollen sie dann Brandsätze unter anderem gegen das Toilettenfenster im Erdgeschoss und die Haustür geworfen haben. Der hölzerne Fensterrahmen des Fensters sowie ein Teppich im Inneren entzündeten sich daraufhin. Außerdem sollen die Angeklagten ein Kinderfahrzeug unter einer Pergola mit Hilfe von Brandbeschleuniger entzündet haben. Anschließend seien sie geflohen.

Bewohner bemerkten das Feuer und löschten es

„Sie wussten, dass die Bewohner des Hauses zu Tode kommen könnten“, wirft der Staatsanwalt den vier Angeklagten vor. Das sei ein heimtückischer Mordversuch. Da die Bewohner den Brand jedoch bemerkten und löschten, kam niemand zu Schaden.

Als Grund für die Tat nannte der Staatsanwalt die Sorgerechtssituation von S., der die drei Kinder gerne für sich gehabt hätte. „Deshalb wollte er die Mutter seiner Kinder beseitigen“, so der Staatsanwalt. S. und seine ehemalige Partnerin lebten seit 2022 getrennt. Der Vater hatte ein Umgangsrecht für die Kinder. Sowohl seine angeklagte Mutter als auch der Angeklagte S. machten keine Angaben zur Sache. Jedoch sagten der Cousin A. und der Bruder D. aus.

Das sagten die Angeklagten

A. ist in Serbien geboren und bei Oma und Mutter aufgewachsen. Er litt unter einem gewalttätigen Stiefvater, der ihn und seine Mutter schlug, weshalb er zwei mal nach Deutschland zu seiner Tante, der Angeklagten P. und deren Familie flüchtete. Zuletzt kam er im Juni 2023 dorthin. Außerdem ist er an der Augenkrankheit „Morbus Stargardt“ erkrankt, die sein Sehvermögend mindert.

A. räumte die Tat ein, stellte jedoch klar, dass er aus einem Abhängigkeitsverhältnis heraus mitmacht hatte. S. habe gesagt, dass er A. und dessen Familie bei der Anmeldung in Deutschland helfen wolle, weil dieser nicht lesen und schreiben könne. „Im Gegenzug hilfst du mir“, soll S. gesagt haben. Allerdings sei A. davon ausgegangen, dass die Ex-Partnerin von S. „nur erschreckt werden“ sollte. A. sei davon ausgegangen, dass „keiner verletzt werde oder jemand sterben müsse“. Da auch Mutter und Bruder von S. dabei waren, ging A. davon aus, dass S. diese nicht „in Schwierigkeiten bringen“ wolle.

A. gab an, dass er nicht dabei geholfen habe, die Molotowcocktails zu mischen. Außerdem sah das Haus in der Tatnacht für ihn nach einem „Einfamilienhaus“ aus. Entsprechend sei er nicht davon ausgegangen, dass dort noch andere Leute lebten. Er und D. hätten dann die Molotowcocktails an die Fassade geworfen und seien direkt danach weggerannt, weil sie sich vor den Flammen so sehr erschreckt hätten. Die Mutter sei später auch zum Auto zurück gerannt. Der Tatverdächtige S. sei nicht bei der Tat dabei gewesen, sondern habe am Auto gewartet.

„Nur einen Schrecken einjagen“

Das gab auch der Bruder D. an. Er habe aus Angst vor S. und Mutter P. bei der Tat mitgemacht. Die Mutter sei für ihn „eine Stütze“ gewesen. Sie drohte ihm mit dem Ausschluss aus der Familie. Auch er will nichts von den anderen Hausbewohnern gewusst haben und sei davon ausgegangen, dass es lediglich darum ginge, der Ex-Partnerin „einen Schrecken einzujagen“. Die beiden Männer gaben nicht an, dass sie in jener Nacht zwei Mal am Haus gewesen seien. Ihnen tue die Tat leid und sie entschuldigten sich dafür.

Vater reichte Kinderschutzmeldung beim Jugendamt ein

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden unter anderem zwei Sozialarbeiterinnen angehört. Beide gaben an, dass das Verhältnis der Eltern in Bezug auf die Betreuungszeiten „gut funktioniert“ habe. Allerdings machte sich Vater S. immer wieder Sorgen um die Situation der Kinder. Man habe seine „Enttäuschung“ darüber bemerkt, dass diese bei der Mutter lebten. Im April reichte er eine Kinderschutzmeldung beim Jugendamt ein und begründete diese damit, dass die Kinder während des Ramadan kein Essen bekämen, ständig die gleichen Kleider tragen würden und das Zuhause sehr schmutzig sei. Bei der Überprüfung des Jugendamts, bestätigten sich diese Vorwürfe nicht.

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