Niederstetten

„Wir wollen definitiv keine Zusammenarbeit mehr“

Gemeinderat und Ortsvorsteher sind sich einig und lehnen eine Rückkehr von Bürgermeisterin Heike Naber kategorisch ab

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pm
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Die vier Bürgermeister-Stellvertreter und alle anderen Stadträte sowie alle Ortsvorsteher sind sich einig: Sie wollen definitiv keine Zusammenarbeit mehr mit Bürgermeisterin Heike Naber. © Fraenkische Nachrichten

Niederstetten. Die Mitglieder des Niederstettener Gemeinderats und die Ortsvorsteher der Teilgemeinden wollen „definitiv keine Zusammenarbeit mit Heike Naber mehr“. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor, die die FN-Redaktion am Freitag aus Niederstetten erreichte. Damit reagieren die Bürgervertreter auf die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (wir berichteten).

In einer von allen Stadträten und Ortsvorstehern der Stadt Niederstetten unterzeichneten Liste an Landrat Christoph Schauder unterstreicht das Gremium zudem, dass das Vertrauen in die seit April 2021 des Amts enthobene Bürgermeisterin zerstört sei. Die Stadträte „erwarten daher, dass das Landratsamt die erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit Frau Naber die Amtsgeschäfte nicht mehr aufnimmt“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte, wie berichtet, am 28. Oktober die Amtsenthebung von Bürgermeisterin Heike Naber aufgehoben. Das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises hatte Heike Naber im April 2021 vorläufig vom Dienst suspendiert, nachdem es mehrere Strafanzeigen und Disziplinarverfahren gegen sie gegeben hatte – unter anderem wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung und der Haushaltsuntreue.

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Klaus T. Mende
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Im November 2021, also vor einem Jahr, hatte dann das Verwaltungsgericht Stuttgart diese vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin durch das Landratsamt für nicht rechtmäßig erklärt.

Der Landkreis legte Berufung ein, weil er nach wie vor die Auffassung vertrat, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Gemeinderat und Verwaltung auf der einen und Bürgermeisterin Naber auf der anderen Seite „vollständig und dauerhaft zerstört sei“.

Eben diese Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim jetzt zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Hier bliebe dem Landkreis nur der Weg einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde. Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt – das könnte noch bis Mitte November dauern – hat sich das Landratsamt Main-Tauber zu diesem möglichen Schritt allerdings bislang noch nicht geäußert. Der Niederstettener Gemeinderat jedenfalls erwartet in seinem Schreiben, „dass das Landratsamt die erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit Frau Naber die Amtsgeschäfte nicht mehr aufnimmt“. pm

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