Niederstetten/Mannheim. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in der ersten Instanz auf Klage von Heike Naber, Bürgermeisterin der Stadt Niederstetten, die Disziplinarverfügung des Landratsamts aufgehoben. „Die Berufung des Landratsamts Main-Tauber gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zurückgewiesen und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt“, teilte Richter Matthias Hettich, Pressesprecher des VGH in der Quadratestadt, nun auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten mit.
Gründe liegen noch nicht vor
Der Verwaltungsgerichtshof habe die Revision nicht zugelassen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sei daher nur die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben. „Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor“, erklärte der Behördensprecher weiter. Dies werde voraussichtlich im Laufe des Novembers der Fall sein.
In der ersten Instanz hatte Heike Naber erfolgreich gegen das Landratsamt wegen ihrer laufenden vorläufigen Dienstenthebung geklagt (wir berichteten). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in der Folge die Berufung des Amts gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) zugelassen. Niederstetten hat inzwischen mit Simon Michler einen Amtsverweser eingestellt.
Das Landratsamt Main-Tauber in Tauberbischofsheim wolle sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret zu der Angelegenheit äußern, meinte Pressesprecherin Aylin Wahl gegenüber unserer Zeitung. Ihre Behörde wolle zunächst die Urteilsbegründung durch das den VGH abwarten.
Heike Naber froh
„Ich bin froh, dass nach dem Verwaltungsgericht Stuttgart nun auch der Verwaltungsgerichtshof meiner Argumentation gefolgt ist. Wir werden nun klären, wie es konkret weitergehen wird“, sagte Bürgermeisterin Heike Naber auf FN-Anfrage. Sie erklärte: „Mein Ziel ist es, die Amtsgeschäfte wieder aufzunehmen und dazu beitragen, dass in Niederstetten wieder Ruhe einkehrt.“ Bild: DPA
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