Mannheim. Übrigens ist jetzt ein sehr erfreulicher Brief gekommen. Vom Mannheimer Ordnungsamt, fraglos eine der großartigsten Behörden Deutschlands, wenn nicht weltweit oder gar universal. Post von ihm muss zwar nicht immer nur Positives beinhalten. Aber diesmal schon. In schönster Amtsprosa heißt es: „Sehr geehrter Herr Mack, das gegen Sie wegen der Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen das Personalausweisgesetz) in Mannheim eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird gemäß § 46 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 170 der Strafprozessordnung eingestellt. Mit freundlichen Grüßen . . .“
Hurra, Hurra und nochmals Hurra! Dabei ging erst 23 Tage vorher der ausgefüllte Anhörungsbogen an das Amt, das Ablaufen des Ausweises sei schlicht nicht bemerkt worden. Im ersten Schreiben hatte die Behörde noch befunden: „Diese Handlung begingen Sie vorsätzlich.“ Das war etwas befremdlich. Aber Schwamm drüber! Und die nette Dame vom Feudenheimer Bürgerdienst hat beim Verlängern des abgelaufenen Ausweises bestimmt nur nicht gesagt, dass nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet würde, weil übereifrige Kollegen das gegen ihren Willen anstrengten. Künftig sollen ja - wie die Stadt kürzlich auf „MM“-Anfrage mitteilte - die Bürgerdienste einschätzen, ob Vorsatz oder nicht. Sehr vernünftig! Manche Menschen mit abgelaufenen Ausweisen kommen dann indes gar nicht in den Genuss, solche Post von Ordnungsamt zu erhalten. Oh wie schade!
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Glosse "Übrigens" Großartige Post vom Mannheimer Ordnungsamt
"MM"-Redakteur Steffen Mack freut sich sehr, dass das Verfahren gegen ihn wegen seines zu spät verlängerten Personalausweises jetzt eingestellt wurde