Niederstetten. Alle wichtigen Unterlagen sind mittlerweile vorgelegt worden, doch jetzt geht es beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim erst einmal in die Sommerpause – bzw. in die Urlaubsphase der Richter.
Das hat auch Auswirkungen auf die Berufung des Landratsamts Main-Tauber gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) in der Sache um die vorläufige Dienstenthebung von Niederstettens Bürgermeisterin Heike Naber.
Das VG hatte die Verfügung des Landratsamts wie berichtet zunächst „kassiert“ – jetzt soll der Fall eine juristische Etage höher vor dem VGH geklärt werden. Aber wann? Die FN-Redaktion hat dort nachgefragt.
„Es gibt noch keinen konkreten Termin“, sagte ein Sprecher. Er gehe davon aus, dass „nach der Sommerpause“ über die eigentliche Terminierung für eine Verhandlung entschieden werden wird. Falls es nicht zu Verzögerungen kommt, könnte eine Verhandlung dann „im vierten Quartal“ anstehen.
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