Abfallwirtschaft

Restmüllgebühren steigen

Insgesamt moderater Anstieg der Müllgebühren. Gebührenbescheide werden in den nächsten Tagen zugestellt

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lra
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Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2024 werden ab Donnerstag, 7. März, versendet. Das beigefügte SEPA-Mandat erleichtert Bürgerinnen und Bürgern die Zahlungsabwicklung. © Sina Schuldt

Main-Tauber-Kreis. Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2024 werden ab Donnerstag, 7. März, versendet. Die Abfallgebühren erhöhen sich dabei im Vergleich zum Vorjahr nur moderat, lediglich die Restmüllgebühren werden steigen.

Dem Brief mit dem Gebührenbescheid liegt außerdem ein Sepa-Lastschriftmandat bei. Sofern kein Spa-Mandat vorliegt, muss der geforderte Betrag vor der Fälligkeit an den Abfall-wirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Hierbei ist der Verwen-dungszweck laut Bescheid (beispielsweise 1234567/6123456) anzugeben, damit die Müllgebühren korrekt verbucht werden können.

Wurde ein Sepa-Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid mit dem Text „Bitte überweisen Sie den Betrag nicht, der Betrag wird von dem Bankkonto zur Fälligkeit abgebucht“ kenntlich gemacht. In diesem Fall ist nichts weiter zu veranlassen, der Betrag wird nach dem Fälligkeitsdatum abgebucht. Auch bereits überwiesene Beträge werden auf dem Gebührenbescheid angegeben und verrechnet.

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Mit dem Gebührenbescheid 2024 erfolgt erstmalig die Verrechnung des Pfandbetrags für die Bio- und Papiertonne. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pfandmarke an den AWMT zurück-gegeben haben, erhalten eine entsprechende Verrechnung mit dem Gebührenbescheid.

Der AWMT weist zudem darauf hin, dass es bei Rückfragen rund um den Gebührenbescheid zu längeren Wartezeiten bei der Service-Hotline kommen kann. Bürgerinnen und Bürger werden um Geduld gebeten. Auch bei Anfragen per E-Mail kann es zu Verzögerungen kommen. Alle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet. Außerdem bittet der AWMT bei Zuzug, Umzug und Wegzug die Vordrucke beim Einwohner-meldeamt oder auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/formulare-und-merkblaetter zu benutzen. Jeder Haushalt benötigt eine Restmüll- und eine Biotonne. Tonnengemeinschaften und Eigenverwertung sind bei der Biotonne weiterhin möglich. Nicht zulässig ist die Übernahme der Müllgefäße der Vormieter, da die Tonnen personalisiert und somit einem bestimmten Haushalt zugeordnet sind.

Bei Umzug innerhalb des Main-Tauber-Kreises sind die Müllgefäße zum neuen Wohnort mitzunehmen und beim AWMT auf die neue Adresse umzumelden.

Die dazugehörige Behälternummer ist auf der Rückseite des Gebührenbescheids zu finden. Bei Wegzug aus dem Main-Tauber-Kreis müssen alle Müllgefäße an den AWMT zurückgegeben werden. Die Mülltonnen dürfen nicht an andere Benutzer oder Nachmieter weitergegeben werden. Anfallende Müllgebühren trägt der Tonneninhaber bis zur Rückgabe aller Müllgefäße an den AWMT. lra

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