Heimaufsicht

Mehr Aufgaben durch neues Gesetz

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Main-Tauber-Kreis. Einen Praxisbericht Heimaufsicht gab Michael Kappus vom Gesundheitsamt dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr. Dabei erläuterte er einige Änderungen, die sich durch das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) ergeben hätten.

25 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 1632 Plätzen sowie vier Wohnheime für Menschen mit Behinderung mit insgesamt 146 Plätzen müssten von der Heimaufsicht mindestens einmal jährlich geprüft werden. Im laufenden Jahr seien bereits 21 der 25 vollstationäre Heime begangen worden, so Kappus. Das entspreche einer Quote von 84 Prozent. In der Summe hätten sich 322 Hinweise auf Mängel gefunden. Das seien im Schnitt pro Heim 15,3.

Mängel könnten von einem Fehlen des Haltbarkeitsdatums auf einem Desinfektionsmittel über eine nicht ausreichende Besetzung mit Fachpersonal bis zu Fehlern bei der urkundengerechten Dokumentation reichen. Hinweise erhalte die Heimaufsicht auch durch die Befragung von Bewohnern und Mitarbeitern durch eine Pflegefachkraft. Je nach Schwere von Mängeln würden Fristen genannt, bis zu denen das Monierte behoben werden muss.

Die Heime bekommen einen internen Prüfbericht, in dem die unterschiedlichen Kriterien aufgelistet und etwaige Mängel übersichtlich dargestellt sind. Zudem werden Hinweise auf die Landesheimbauverordnung, die Hygiene im Bereich der Wäscheversorgung, die pflegerische und die medizinische Versorgung gegeben. Auch die Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung und die Sensibilisierung für den Werdenfelser Weg - ein Ansatz, um die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen zu reduzieren - werden angesprochen.

Seit Ende Mai gilt das WPTG, nach dem die Heimberichte standardisiert und auf die Bereiche betreutes Wohnen, vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften sowie voll- und teilweise ambulant betreute Wohngemeinschaften der Heimaufsicht zugeordnet werden. Kappus: "Durch das neue WPTG hat sich die Aufgabenfülle der Heimaufsicht vergrößert." hvb

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