Grundsteuer - Sowohl die Finanzämter als auch die Bürger müssen ihren Teil dazu beitragen, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform umzusetzen

Grundsteuerreform: Bodenrichtwert ist entscheidende Größe

Die ab 2025 greifende Grundsteuerreform bringt für Eigentümer Neuerungen und bedeutet für die Finanzämter einen erheblichen Aufwand. Bereits dieses Jahr müssen Grundstücksbesitzer Daten bei der Finanzverwaltung einreichen.

Von 
Heike von Brandenstein
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Von Juli bis Ende Oktober dieses Jahres müssen Grundstücksbesitzer Angaben gegenüber dem Finanzamt zu ihrem Eigentum machen. © dpa

Main-Tauber-Kreis. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stammt bereits von 2018. Die derzeitige Praxis zur Erhebung der Grundsteuer wurde für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Grundlage für die Erhebung waren bislang komplett veraltete Daten: in Westdeutschland aus dem Jahr 1964, im Osten der Republik von 1935. Ab 2025, so die Übergangsfrist, soll nun eine neue Berechnungsgrundlage gelten. Der Landtag von Baden-Württemberg hat deshalb im November 2020 ein „Landesgrundsteuergesetz“ verabschiedet, in dem der Bodenrichtwert als Basis für die Steuererhebung gilt.

Grundlagen schaffen

„Zum 31. Dezember 2024 werden alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, kraft Gesetz mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben, so dass bis dahin von den Finanzämtern für die Gemeinden die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer vorbereitet sein muss“, erläutert Dr. Simon Veser, Vorsteher des Finanzamts Tauberbischofsheim.

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Für den Main-Tauber-Kreis seien etwa 104 000 Grundstückseigentümer anzuschreiben: 61 000 Haus- oder Wohnungseigentümer und rund 33 000 mit land- oder forstwirtschaftlichem Grundeigentum. Allein diese Zahlen verdeutlichen, dass ein gewisser Vorlauf notwendig ist. „Für die Festsetzung der neuen Grundsteuer zum 1. Januar 2025 wird der Grundstückswert rückwirkend zum 1. Januar 2022 festgestellt. Darauf wird der neue Messbetrag und schließlich die neue Grundsteuer der Gemeinde aufbauen“, so Veser.

Was für Grundstückeigentümer wichtig ist: Die Erklärung zu den Grundstücken muss online über die Steuer-Onlineplattform „Elster“ erfolgen. Postalische Eingaben sind nach jetzigem Stand nicht möglich. Die Abgabe ist zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober möglich. „In diesem Zeitraum rechnen die Finanzämter mit vielen Rückfragen und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger gerne, auch telefonisch. Zur Vorbereitung zur Erklärungsabgabe ist es empfehlenswert, die Unterlagen im Vorfeld zusammen zu tragen und sich bereits heute schon in ,Elster’ zu registrieren“, rät der Vorsteher des Tauberbischofsheimer Finanzamts.

Daten im Internet abrufbar

Mitzuteilen sind dem Finanzamt Lage, Größe und Bodenrichtwert. Letzteren erhält der Eigentümer spätestens ab dem 1. Juli dieses Jahres kostenfrei über das Portal der Gutachterausschüsse „Boris-BW“ unter www.gutachterausschuesse-bw.de im Internet. Für den Nachbarlandkreis Neckar-Odenwald stehen die Bodenrichtwerte bereits zur Verfügung.

Sobald alle Steuermessbeträge vorliegen, werden die Kommunen anhand der von ihnen ermittelten Gesamtgrundsteuereinnahmen zunächst prüfen, ob dieser Gesamtwert über oder unter dem bisherigen Steueraufkommen liegt. Entsprechend werden die Hebesätze dann angepasst. Ziel ist nämlich, dass die Reform für die Kommunen „aufkommensneutral“ ist und sie durch das neue System nicht profitieren.

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Da der Bodenrichtwert Grundlage für die neue Grundsteuerberechnung ist, kann davon ausgegangen werden, dass Eigentümer großer Grundstücke in bester Lage wegen eines höher angesetzten Bodenrichtwerts mehr Grundsteuer zahlen müssen. Besitzer von Mehrfamilienhäusern werden voraussichtlich entlastet. Für mit Wohngebäude bebaute Grundstücke gibt es einen Abschlag von 30 Prozent.

Das neue System wird die Finanzämter herausfordern. Dr. Simon Veser: „Da die Einheitsbewertung nach den bisherigen Verfahren bis zum Stichtag 1. Januar 2024 parallel läuft, wird mit einer enormen Mehrbelastung gerechnet. Wir sind aber zuversichtlich, dass bis zum 1. Januar 2025 alle nötigen Daten für die Gemeinden vorhanden und vorbereitet sind.“

Info: Weitere Informationen gibt es unter www.steuerchatbot.de, www.grundsteuer-bw.de und www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer im Internet.

Redaktion Zuständig für die Kreisberichterstattung Main-Tauber

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