Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stammt bereits von 2018. Die derzeitige Praxis zur Erhebung der Grundsteuer wurde für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Grundlage für die Erhebung waren bislang komplett veraltete Daten: in Westdeutschland aus dem Jahr 1964, im Osten der Republik von 1935. Ab 2025, so die Übergangsfrist, soll nun eine neue Berechnungsgrundlage
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