Bürger sind gefordert - Für die Berechnung der künftigen Abgabe müssen Informationen an das Finanzamt übermittelt werden

So geht es für Eigentümer im laufenden Jahr mit der Grundsteuer weiter

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Symbolbild © dpa

Neckar-Odenwald-Kreis. Die Grundsteuerreform bringt für Bürger und Kommunen Neuerungen. Wichtige Fragen und Antworten sind im Folgenden kurz zusammengefasst. Quellen sind Informationen des Gemeindetags, des Finanzministeriums und der Stadt Mosbach.

Wie und wann muss man seine Angaben zum Grundstück machen?

Die Erklärung zu den Grundstücken und Gebäuden müssen online über die Steuer-Onlineplattform Elster erfolgen. Postalische Eingaben sind nach jetzigem Stand nicht möglich. Um die Meldung online durchführen zu können, muss man sich zunächst registrieren. Informationen dazu gibt es im Internet unter www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl. Es wird empfohlen, sich früh zu registrieren, da der Anmeldeprozess einige Zeit andauert.

Wie wird die neue Höhe der Grundsteuer ermittelt?

Aus den bis Oktober einzureichenden Daten zu Flächen und Richtwerten ermitteln die Finanzämter einen Steuermessbescheid, den die Kommunen abrufen können. Anhand der von den jeweiligen Gemeinderäten festgelegten Hebesätze wird dann bei den Städten und Gemeinden die vom Eigentümer ab 2025 zu zahlende Steuer ermittelt.

Wie kommen die Kommunen zu den neuen Hebesätzen?

Sobald alle Steuermessbeträge vorliegen, voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024, werden die Kommunen anhand der von ihnen ermittelten Gesamtgrundsteuereinnahmen zunächst prüfen, ob dieser Wert über oder unter dem bisherigen Steueraufkommen insgesamt liegt. Entsprechend werden die Hebesätze dann angepasst. Denn Ziel ist es, dass die Reform für die Kommunen „aufkommensneutral“ durchgeführt wird. Das heißt, dass die Städte und Gemeinden auch nach dem neuen System insgesamt etwa die gleiche Summe einnehmen sollen wie vor der Reform, da das Geld für die kommunalen Aufgaben benötigt wird.

Wie viel Grundsteuer zahlen die Bürger aktuell?

Bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg beträgt das Grundsteueraufkommen aktuell nach Informationen des Gemeindetags rund 1,8 Milliarden Euro. Das entspricht etwa zwölf Prozent aller Steuereinnahmen der Kommunen. Im Durchschnitt sind das 160 Euro je Einwohner.

Wird es für die Eigentümer mit der Neuregelung teurer oder günstiger?

Da das Verfassungsgericht das bisherige System als ungerecht eingestuft hat, wird es voraussichtlich künftig für den einen Eigentümer niedrigere, für den anderen höhere Grundsteuern geben als bisher. Experten gehen davon aus, dass Eigentümer großer Grundstücke in Bereichen mit hohem Wohnwert und damit hohen Richtwerten mehr Steuern zahlen müssen. Besitzer von Mehrfamilienhäusern werden voraussichtlich entlastet. Für Wohngrundstücke gibt es einen festgelegten Abschlag. Gewerbeobjekte werden durch den in der Regel geringeren Bodenrichtwert begünstigt.

Betrifft die Reform auch Mieter?

Auch Mieter könnten von den höheren oder niedrigeren Steuern für die Eigentümer betroffen sein, da diese Kosten umgelegt werden.

Kann man etwas machen, wenn man die ermittelten Bodenrichtwerte, die ja die Basis für die Steuer sind, falsch findet?

Gegen den ermittelten Bodenrichtwert kann man vorgehen, allerdings muss dafür ein eigenes Gutachten erstellt werden.

Wie wird man über das nötige Vorgehen informiert?

Grundsätzlich wird die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Kommunen informieren unterschiedlich über die anstehende Neuerung. Mancherorts wurde dem Grundsteuerbescheid schon jetzt ein Infoblatt beigelegt, das der Gemeindetag entwickelt hat.

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