Alkohol- und Drogenfahrt

Zweifel waren nicht auszuräumen

Strafverfahren eingestellt

Von 
Alfons Göpfert
Lesedauer: 

Wertheim. Beim Amtsgericht Wertheim ging es um eine nächtliche Autofahrt unter Alkohol- und Drogeneinwirkung (2,14 Promille/Cannabis) in Hundheim. Der Vorwurf – „fahrlässige Trunkenheit im Verkehr“ – richtete sich gegen einen 45-jährigen Mann.

In der Verhandlung waren Zweifel nicht auszuräumen, ob in der Tatnacht die Polizei den angeklagten Italiener bereits vor seinen Angaben zum Geschehen über das Aussage-Verweigerungsrecht belehrt – und ob er die Belehrung auf deutsch verstanden hatte.

Das Gericht gab der Referendarin der Staatsanwaltschaft Gelegenheit, mit der Sachbearbeiterin in Mosbach zu telefonieren. Verteidiger und Mandant berieten ebenfalls, übersetzt von einer Dolmetscherin. Anschließend stimmten beide Seiten der Anregung des Gerichts zu, das Verfahren nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung einzustellen.

Rückblick

Mehr zum Thema

Amtsgericht

Widerstand und Beleidigung

Veröffentlicht
Von
goe
Mehr erfahren
Amtsgericht Wertheim stellt Verfahren ein

Nach Streit wieder versöhnt

Veröffentlicht
Von
Alfons Göpfert
Mehr erfahren

Am 22. Februar, 3.30 Uhr, war bei der Polizei die Meldung eingegangen, dass zwischen Hundheim und Steinbach, nahe der Einfahrt zum Sportplatz, ein Pkw von der Straße abgekommen sei. Vor Ort trafen die Beamten zunächst niemanden an, dann kam der Angeklagte. Er war aufgeregt und zeigte Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum.

Über die Personalien und das Kennzeichen ergab sich, dass der Mann Halter des Pkw war. Im Krankenhaus Wertheim erfolgten – zur Feststellung ansteigender oder abfallender Wirkstoffspiegel – drei Blutentnahmen in zeitlichem Abstand.

Nach Rücksprache mit dem Nachtdienst-Staatsanwalt behielt die Polizei den Führerschein des Mannes ein. Später folgte der richterliche Beschluss mit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Noch am Unfalltag veranlasste die Polizei das Abschleppen des Pkw.

In der Verhandlung bestritt der Angeklagte, seit sechs Jahren in Deutschland und angestellter Handwerker, gefahren zu sein und die Belehrung der Polizei verstanden zu haben.

Ein junger Polizist wusste als Zeuge nicht mehr, wer von den am Unfallort anwesenden Beamten die Belehrung ausgesprochen hatte – und ob sie noch vor Beginn der Angaben des Beschuldigten zur Sache erfolgte. Der Mann habe gebrochen deutsch gesprochen und auch verstanden, dass er mit ins Krankenhaus muss. Unterwegs habe er die Unfallfahrt zugegeben, und der Arzt sich mit ihm auf deutsch verständigt.

Führerschein zurückgegeben

Die Richterin hielt es für sehr wahrscheinlich, dass der Angeklagte den Pkw in den Graben fuhr, hinterher sei aber nicht alles so abgelaufen, wie es sollte. Sie gab dem Mann den deutschen Führerschein zurück.

Der Beschuldigte verzichtete auf Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und trägt seine eigenen Auslagen selbst (eventuell Rechtsschutz-Versicherung).

Copyright © 2025 Fränkische Nachrichten