Wertheim. Beim Amtsgericht Wertheim machte die Staatsanwaltschaft einem Angeklagten aus der Main-Tauber-Stadt zwei Tatvorgänge zum Vorwurf: zum einen Körperverletzung, versuchte Nötigung, Beleidigung und Bedrohung, in Tateinheit begangen zulasten der ehemaligen Lebensgefährtin; zum anderen Hausfriedensbruch bei den Nachbarn. Das Paar ist wieder versöhnt, und in der Verhandlung nahm die Frau ihren Strafantrag zurück. Daraufhin erklärte der Oberstaatsanwaltschaft Einverständnis, das Verfahren diesbezüglich ohne Auflagen einzustellen.
Im Fall zwei fehlten die beiden Belastungszeugen aus der Nachbarwohnung, die ihretwegen geladene Dolmetscherin für kroatisch war anwesend. Hier gab der Oberstaatsanwalt nur vorläufiges Einverständnis für die Verfahrenseinstellung, endgültig erfolgt diese erst nach einer schriftlichen Entschuldigung des Angeklagten bei den Nachbarn.
Der erste Fall ereignete sich Anfang Februar, das Paar, 40 und 38 Jahre, lebte seit eineinhalb Monaten getrennt. Auf einem Parkplatz eskalierte ein Streit, der Mann wollte die Frau aus einem Auto ziehen oder hineinschieben, verletzte sie an Arm und Hals und äußerte: „Du Schlampe, ich bring’ Dich um“. Die Frau rief die Polizei. – Fall zwei geschah etwa zwei Wochen später. Der Angeklagte ist selbstständig in der Kfz-Branche tätig, ging um 22 Uhr zu Bett, aber um 24 Uhr war bei den Nachbarn „immer noch“ und „wie schon öfter“ Lärm, zum Beispiel durch Musik. Er klingelte an der Wohnungstür, und ein kleines Mädchen habe geöffnet.
Wegen einer Geburtstagsfeier hätten sich in der Wohnung mehrere Leute aufgehalten. Er habe auf die Uhr gedeutet und gesagt: „Ich muss morgen zur Arbeit!“ Antwort sei gewesen: „Wir nicht“. Trotz Aufforderung verließ der Angeklagte die Wohnung nicht sofort.
Der Angeklagte betonte jetzt, in dieser Situation habe er kein Messer in der Jackentasche gehabt, wie von den Nachbarn bei der Polizei angegeben. Was dafür gehalten wurde, sei Teil einer Hundeleine gewesen.
Zum Abschluss der Verhandlung äußerte der Verteidiger die Hoffnung, dass künftig von der Nachbarwohnung kein Lärm mehr ausgeht.
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