Wertheim. Nach der Verurteilung des „Drogen-Hauptverteilers“ im Raum Wertheim, D., durch das Landgericht Mosbach zu einer vierjährigen Haftstrafe musste sich jetzt beim Amtsgericht Wertheim sein vierter Abnehmer verantworten.
Der Angestellte aus Marktheidenfeld hatte im Februar/März 2022 in eineinhalb Monaten 21 Mal Haschisch oder Marihuana gekauft – zur Finanzierung des Eigenkonsums mehr, als er für sich brauchte. Wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verwarnte die Jugendrichterin den zur Tatzeit Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre). Er muss 2000 Euro Buße an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen, das von sich aus begonnene Abstinenzprogramm fortsetzen und an Gesprächen der Suchtberatung teilnehmen.
Abnehmer eins und zwei hatten vor einigen Wochen nach Erwachsenenstrafrecht Freiheitsstrafen erhalten – gegen Geld- oder Arbeitsauflagen zur Bewährung ausgesetzt. Abnehmer drei, der Bruder des jetzt Angeklagten, wurde nach Jugendstrafrecht verwarnt und muss neben weiteren Auflagen 3000 Euro zahlen. Er hatte den Weiterverkauf zur Finanzierung des Eigenkonsums „unglaubhaft“ bestritten. Sein Bruder räumte diesen Sachverhalt ein. In allen Verfahren waren die Drogengeschäfte durch Telefonüberwachung belegt. Bei den aufgezeichneten Gesprächen wurden für Material und Preis Decknamen verwendet.
Im vorliegenden Fall ging es um Einzelmengen zwischen vier und zwölf Gramm zum Preis zwischen zehn und 15 Euro je Gramm. Übergabeorte waren Wertheim, Kreuzwertheim, Freudenberg. Die nach Vorliegen ausreichender Beweise erfolgte Wohnungsdurchsuchung ergab einen Schlagstock. Im Gegensatz zum Bruder hat der Angeklagte mehr Einträge im Bundeszentralregister. Neben Drogen und Diebstahl auch wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts (heimliche Gesprächsaufzeichnung) und Verbreitung pornografischer Schriften.
Die Staatsanwältin sah zum Zeitpunkt der jetzt vorgeworfenen Taten noch Reifeverzögerungen bei dem Beschuldigten. goe
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