Wertheim. Weil noch einige Losentscheidungen ausstehen, steht die Besetzung der Ortschaftsräte in den Wertheimer Dörfern nicht überall fest. Zum Teil heimsten Kandidatinnen oder Kandidaten die gleiche Anzahl an Stimmen ein.
Ein besonderer Fall ergibt sich in Dietenhan. In der kleinsten Ortschaft der Main-Tauber-Stadt gab es keine Listen oder Namen auf dem Wahlzettel. Solche Urnengänge nennt man gemeinhin „Wilde Wahl“. Die Bürgerinnen und Bürger geben keine Stimme im herkömmlichen Sinne ab, sondern notieren die Namen ihrer Favoriten auf dem Schein.
Amtsverzicht kaum möglich
Bei der Auszählung ergab sich daraus eine Liste von 65 Namen. Ganz vorne: Tanja Grohme mit 123 Stimmen. Sie hatte sich als einziges Mitglied des Ortschaftsrats bereiterklärt, weiterzumachen und strebt das Amt der Ortsvorsteherin an (wir berichteten). Auf den weiteren Plätzen folgen Rainer Englert mit 38 Stimmen und dessen Tochter Anna Englert, deren Namen 29 Wähler auf dem Stimmzettel notiert hatten. Vierte im Bunde ist Birgit Rothmeier mit 28 Stimmen.
Kurios: Laut Gesetzeslage kann keiner der Gewählten das Amt ablehnen, es sei denn, es gibt dafür wichtige Gründe. Darauf weist Jürgen Graner von der Stadtverwaltung hin, der beim Urnengang am Sonntag in Dietenhan als Wahlvorstand fungierte. Graner verweist auf die Gemeindeordnung des Landes. Nach dem Regelwerk können Bürger das Amt nur ablehnen oder ausscheiden, wenn sie ein geistliches Amt verwalten, ein öffentliches Amt innehaben und die oberste Dienstbehörde feststellt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit mit den Dienstpflichten nicht vereinbar ist. Gründe können auch sein, wenn man schon zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat, häufig oder lang dauernd von der Gemeinde beruflich abwesend, anhaltend krank oder älter als 62 Jahre alt ist. Auch wenn die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit die Fürsorge der Familie erheblich behindert ist, stellt dies einen Hinderungsgrund dar. Gewissermaßen sind die Gewählten also dazu verdonnert, das Amt anzunehmen.
Genaue Prüfung
Sollte jemand nicht antreten wollen, werde die Stadtverwaltung die angeführten Hinderungsgründe genau prüfen und bewerten, stellt Jürgen Graner klar, der darauf hinweist, dass auch verwandtschaftliche Verhältnisse untereinander der Amtsübernahme nicht entgegenstehen. Frühere Vorschriften in der Gemeindeordnung finden seit einer Gesetzesänderung keine Anwendung mehr.
Ob unter diesen Voraussetzungen wieder etwas mehr Ruhe in der Ortschaft im Wertheimer Osten einkehrt, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit gab es immer wieder kniffelige und emotional überbordende Situationen. Die jüngste Sitzung des Ortschaftsrats endete in einem Eklat (wir berichteten).
Streit über Mietvertrag
Nach FN-Informationen gab es nun am Wahltag eine tumultartige Szene. Der scheidende Ortsvorsteher Frank Helm soll demnach am Sonntagmorgen vehement und lautstark beklagt haben, dass im Gebäude des Wahllokals (Bürgerhaus) noch Aufräumarbeiten wegen einer vorherigen Feierlichkeit vor sich gingen. Der Mietvertrag für die Festivität sei nicht über seinen Tisch gegangen, so der Vorwurf Helms. Es dauerte einige Zeit, bis sich die aufgeladene Situation beruhigte.
Den Vertrag hatte seine Stellvertreterin Tanja Grohme unterzeichnet. Auf die tiefen Gräben und die emotionale Situation in dem Dorf angesprochen, teilt sie auf FN-Anfrage mit: „Es kann eigentlich nur besser werden.“
Der Umgang miteinander sei nicht gerade vorbildlich gewesen. „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“, zitiert sie ein bekanntes Sprichwort.
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