Wertheim/Kreuzwertheim. In Niedersachsen und Bremen sind die Regeln besonders streng: Bis zu 5000 Euro Strafe drohen dort Hundebesitzern, die während der Brut- und Setzzeit, also dem Zeitraum, in dem Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen und aufziehen, gegen den Leinenzwang verstoßen.
In Baden-Württemberg und Bayern gelten solche allgemeinen Reglungen zur Leinenpflicht zwar nicht, trotzdem beschreibt Diana Jäger, Jägerin und Hegeringleiterin Nassig, die Gefahr für Wildtiere durch freilaufende Hunde als ernsthaftes Problem. „Es kommt zum Beispiel vor, dass Geiße durch einen Hundeangriff getötet werden oder durch den Stress der Hetze ihre Kitze unreif gebären“, berichtet sie von Auswirkungen. Werde ein Reh von einem Hund verfolgt, laufe dieses einfach gerade aus, ohne auf Straßen zu achten. „Das ist eine Gefahr für das Wild und die Verkehrsteilnehmer.“
Wo Hunde in Wertheim und Kreuzwertheim an die Leine müssen
Die Regeln für Hundehalter ergeben sich in Wertheim aus §12 der Polizeiverordnung der Kreisstadt, erklärt Ordnungsamtsleiter Volker Mohr. Dort heißt es: „Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder erheblich belästigt wird. Insbesondere hat der Halter eines Hundes sicherzustellen, dass dieser das befriedete Besitztum nicht unbemerkt verlassen kann.“
Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf, Pfeifen oder andere Zeichen auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht wird mit einem Bußgeld ab 50 Euro geahndet.
Laut Mohr werden Verstöße gegen die Leinenpflicht immer wieder an das Ordnungsamt herangetragen. Wenn sich die meldenden Personen als Zeugen zur Verfügung stelle, könne die Behörde das Ordnungswidrigkeitsverfahren verfolgen.
Die Grauzone bei derlei Verstößen sei aber leider groß. Begegnungen zwischen Hundehaltern und beispielsweise Joggern oder Passanten verliefen oft nach dem Schema, dass der Hund nicht angeleint sei und der Hundeführer dem Entgegenkommenden zuruft, dass das Tier nichts mache. Das sei für die Betroffenen nicht unbedingt eine gute Versicherung. Mohr wünscht sich hier mehr Disziplin und Rücksichtnahme der Hundebesitzer.
In Kreuzwertheim gilt eine Satzung über Anleinpflicht von Hunden im Bereich des Marktes Kreuzwertheim: Geregelt ist, dass innerhalb der bebauten Ortslage eine generelle Anleinpflicht besteht. Außerhalb dürfen Hunde in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen nur dann ohne Leine geführt werden, wenn sie von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen. Kampfhunden ist ein Maulkorb anzulegen.
Zusätzlich ist für folgende Außenbereiche eine Leinenpflicht angeordnet: Weg von der alten Mainbrücke bis zur Gemarkungsgrenze Hasloch, Weg vom Parkplatz am ehemaligen Durchlass bis Akazienweg und bis Gemarkungsgrenze Trennfeld und Weg vom Parkplatz am ehemaligen Durchlass bis Main-km 161 (Ende des Betonweges) nach der Staustufe Eichel sowie auf dem Weg am Baugebiet „Laufer“.
Bei Verstößen droht dem Hundebesitzer eine Geldbuße. Verstöße gegen die Anleinpflicht sind der Marktgemeinde vereinzelt im Bereich Mainvorland und auf dem Weg Richtung Schleuse bekannt. bdg
Würden Brutvögel von den Hunden aus dem Nest gejagt und kämen zu lange nicht zurück, werde die Brut nicht fertig. Zudem würden Hunde auch kleine Vögel fressen. Ein weiteres Ärgernis sei Hundekot in Futterwiesen und Feldern. Er gelangt so in das Tierfutter oder in Nahrungsmittel.
Wie stark das Problem mit freilaufenden Hunden auftrete, sei revierabhängig. „Generell nahm es aber während der Coronapandemie zu.“ Dies liege zum einen daran, dass mehr Leute einen oder gleich mehrere Hunde angeschafft hätten. Zudem seien Hundeschulen und Hundeplätze geschlossen. „Damit fehlt die Ausbildung der Hundehalter zu richtigem Verhalten.“ Problembereiche seien vor allem Wertheim, der Reinhardshof und Nassig. „Teilweise auch durch Hundetourismus aus der Umgebung.“ Die freilaufenden Hunde finde man sowohl im Feld als auch im Wald. Keine Probleme mit der Thematik habe man aktuell im Bereich Külsheim und Sonderriet.
Die meisten sind einsichtig
Besonders zur Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) informieren die Jäger die Hundehalter. Dies geschehe vor allem im persönlichen Kontakt und der direkten Ansprache. „Bei höflicher Ansprache durch die Jäger zeigen sich die meisten Hundebesitzer einsichtig und eher unwissend.“ Teilweise werde die Ansprache aber auch ignoriert. Argumente seien dann: „Mein Hund braucht Freilauf.“ oder „Er hört ja.“.
Immer informiert sein
Diana Jäger appelliert an die Mitbürger, mit ihrem Hund auf den Wegen zu bleiben und stets mit ihm in Interaktion zu sein, um einschreiten zu können. Zudem sei es in der Brut- und Setzzeit wichtig, den Hund angeleint zu lassen. „Es gibt hier viele Eindrücke für einen Hund, die ihn weglocken.“ Bei Naturspaziergängen auf den Wegen zu bleiben, gelte für alle und zu jeder Jahreszeit, mit oder ohne Hund. Jeder könne sich der Natur erfreuen. „Wichtig ist Respekt und Rücksichtnahme. Dazu gehört auch das Anleinen der Hunde bei Begegnungen mit anderen Menschen und Tieren.“
Wie Jäger und Jagdschulbetreiber Dr. Gerd Fellmer erklärt, gibt es im Bereich Freudenberg so gut wie keine Probleme mit Hundebesitzern. Auch seine Bitte ist es, stets auf den Wegen zu bleiben. In Kreuzwertheim verhält sich die Mehrheit der Hundebesitzer vorbildlich. „Es gibt aber auch solche, die sich nicht an Regeln und Verbote halten“, stellen die beiden Kreuzwertheimer Jäger Claudia Leimeister und Steven Gerstenberger fest. Die beiden sehen immer wieder freilaufenden Hunde, deren Besitzer sie freundlich ansprechen, mit der Bitte das Tier anzuleinen. „Ein Hund kann nichts für sein Verhalten. Er hat einen Jagdtrieb.“ Die Mehrheit der Hundebesitzer sehe die Regeln ein. „Es gibt aber auch einige, die Hinweisschilder und direkte Ansprachen ignorieren.“ Diese würden teilweise sogar aggressiv reagieren, bedauerten die beiden. Auch in Kreuzwertheim gebe es ein Problem mit Hundetourismus aus der Umgebung. „Gerade im Frühling ist die Natur besonders interessant, und jeder sollte sie genießen“, sagte Leimeister.
„Man sollte aber bitte bedenken, dass wir uns alle in der Kinderstube der Wildtiere aufhalten und wir ihnen nicht das Wohnzimmer streitig machen sollte.“ Jungtiere seien trotz guter Tarnung den freilaufenden Hunden schutzlos ausgeliefert: „Findet ein Hund beispielsweise einen Junghasen oder ein Jungreh, kann er diese schnappen.“ Blieben Hund und Halter auf den Wegen, nehmen die Wildtiere diese weniger als Gefahr wahr, stellt sie fest.
Ein Problembereich in Kreuzwertheim sei der Seebruch. Hier herrsche keine offizielle Anleinpflicht. „Wir wünschen uns aber eine solche Pflicht, denn mit Vernunft kommt man bei einigen Hundehaltern nicht weiter.“ Dies gelte auch für den Wald, vor allem im Bereich des Kaffelsteins. „Eigentlich gehört auch im Wald eine Anleinpflicht. Selbst wir lassen unsere Hunde an der Leine“, betonen beide.
An die Hundebesitzer und Spaziergänger appellieren beide: „Jeder kann einen kleinen Beitrag zum Schutz der Wildtiere leisten, indem man auf den ausgewiesenen Wegen bleibt.“ Zudem sollte man möglichst nicht bei Dämmerung in den Wald. Ein weiteres Problem ergibt sich auch in Kreuzwertheim aus Hundekot in Futterwiesen. Es gebe auch immer mehr Hundehalter, die ihre Tiere in der Flur bürsten. „Das Fell liegt dann verteilt auf den Wiesen, wo es absolut nicht hingehört.“ Die Tiere der Landwirte würden Futter aus solchen Wiesen nicht annehmen. Beide Jäger betonten, ihnen ist die Hege von Wald und Tieren wichtig. „Wenn alle gemeinsam etwas Rücksicht nehmen, ist alles gut.“
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/startseite_artikel,-wertheim-wertheim-hunde-sollten-aus-ruecksicht-auf-wildtiere-angeleint-werden-_arid,1815745.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/wertheim.html
[2] https://www.fnweb.de/orte/kuelsheim.html
[3] https://www.fnweb.de/orte/kreuzwertheim.html