Wertheim. Eine Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim wegen Diebstahls in Mittäterschaft konnte nicht stattfinden, weil der Angeklagte unentschuldigt fehlte.
Der 25-jährige Asylbewerber aus Tunesien ist bereits vier Mal wegen kleiner Ladendiebstähle – Schaden jeweils zwischen 38 und 77 Euro – aufgefallen. Beim nun angeklagten Fall vom März 2023 betrug dieser 368 Euro. Da durch eine mündliche Verhandlung auf den Mann eingewirkt werden soll, kam eine Umwandlung der Anklage in einen Strafbefehl (schriftliche Fortführung des Verfahrens) nicht in Betracht. Auf Antrag der Staatsanwältin erließ die Richterin einen Haftbefehl.
Einiges auf dem Kerbholz
Geschädigter war diesmal ein Laden für Sportkleidung im „Wertheim Village“. Die von dort als Zeugin geladene Frau schätzte die Zeit von der Tat bis zur Feststellung des Schadens und der Erkennung der Gesichter des oder der Täter durch Kameraauswertung auf 20 Minuten.
Das habe noch gereicht für eine vorläufige Festnahme auf dem „Village“-Gelände. Die Polizei gab später ihr Ermittlungsergebnis an die Staatsanwaltschaft Mosbach weiter.
Die Richterin sagte jetzt, es sei schwer gewesen, eine Anschrift für die Zustellung der Ladung zur Verhandlung zu finden. Erfolgt sei sie über die Asylbewerberunterkunft in Hardheim. Die anwesende Dolmetscherin für Arabisch erklärte, von Osten her bis Tunesien gebe es kein Verständigungsproblem, in Marokko sei jedoch auch die Berbersprache in Gebrauch. Das Verfahren gegen den Mittäter hatte das Gericht schon zuvor abgetrennt.
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