Teilfortschreibung des Regionalplans

Meinung der Bürger zur Windenergie war in Rauenberg gefragt

Verantwortliche der Freudenberger Stadtverwaltung stellten den Sachstand zum Thema Windenergie vor. Als Windenergievorrangfläche vorgesehen ist ein Areal zwischen Freudenberg, Rauenberg und Ebenheid.

Von 
Birger-Daniel Grein
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In einer Bürgerversammlung in Rauenberg informierten die Verantwortlichen der Stadt Freudenberg über die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken. Dabei konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinungen zum Thema äußern. © Birger-Daniel Grein

Rauenberg. Die Verantwortlichen der Gesamtstadt Freudenberg wollen die Möglichkeit nutzen, die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbands Heilbronn-Franken aktiv mitzugestalten. Deshalb wird man eine Stellungnahme abgeben, um die Interessen der Stadt zu verdeutlichen. Dabei bezieht man auch Stellungnahmen von Ortschaftsräten und Bürgern ein. Am Montag informierte Bürgermeister Roger Henning und Bauamtsleiter Klaus Weimer über 85 Interessierte in der Raubachhalle über den Sachstand.

26.500 Haushalte mit erneuerbaren Energien versorgen

„Die Wende ist dringend notwendig und nicht aufhaltbar“, betonte Bürgermeister Roger Henning mit Blick auf das Thema „Regenerative Energien“. Er verwies darauf, dass Freudenberg den Jahresenergiebedarf von rechnerisch 26.500 Haushalten mit erneuerbaren Energien versorgen könne. Die Gesamtstadt hat etwa 1800 Haushalte. Zur Teilfortschreibung sagte er, dass das Flächenziel von 1,8 Prozent für Windenergieanlagen in Baden-Württemberg bereits zum 30. September 2025 erreicht werden soll, statt wie bundesweit Ende 2032. Die Gesamtfläche des Regionalverbands liege bei 8577 Hektar, davon müssen 1,8 Prozent für Windkraft verwendet werden. Erreiche man dies in der gesamten Region nicht, finde keine planerische Steuerung mehr statt. Windkraftanlagen wären dann überall als privilegierte Anlagen unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen (beispielsweise zum Emissionsschutz) möglich. Die Fläche, die bei der Generalprivilegierung zum Tragen käme, wäre deutlich größer als diese 1,8 Prozent.

Als Windenergievorrangfläche vorgesehen ist im Regionalplan ein Areal im Bereich „Jungholz“ zwischen Freudenberg, Rauenberg und Ebenheid. „Wir wollen die Fläche für die Anlagen bündeln und so mehr Abstand zu Rauenberg und Ebenheid gewinnen“, erklärte Henning. Er verwies zudem auf die große Windhäufigkeit im vorgeschlagenen Gebiet. Die Kernstadt Freudenberg werde durch die Lage zwar etwas mehr belastet. Das sei aber mit Blick auf den Abstand und steilen Berg vertretbar.

Windenergie: Wie viele Anlagen werden es?

Der Rathaus-Chef betonte, Hinweise und Einwände können Bürgerinnen und Bürger schriftlich bis 11. November bei der Stadt vorbringen. Alles werde dann beim Beschluss der Stellungnahme mit abgewogen. Diese wird der Gemeinderat am 2. Dezember bei einer Sitzung in Rauenberg beschließen.

Auf die Bürgerfrage nach der Anzahl der Anlagen, sagte Henning, dazu könne man noch nichts sagen. Es müssten auch erst Investoren gefunden werden. Man spreche nur von einem Flächenziel und könne keine genauen Anlagenzahl festlegen. Auf Nachfrage sagte Klaus Weimer, viel Spielraum gebe es im Regionalverband nicht, um weniger als die bisher geplante Fläche auszuweisen. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung es wünsche, könnte man dem Regionalverband mitteilen, dass man keine weiteren Flächen für Windkraft wolle, so Henning. Doch: „Ob man gehört wird, ist eine andere Sache.“

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Ein Bürger sagte, man opfere unglaublich viel Wald für Windräder auch durch die Zuwegung, und fragte: „Macht das Sinn?“ Henning antwortete: „Das können Sie die Fachleute fragen.“ Ein Kriterium auch schon beim bestehenden Windpark sei die Auswahl strukturschwacher Wälder. Im „Jungholz“ gebe es bereits Wege, die man für die Zufahrten nutzen kann. Entsprechend müsse man weniger Wald roden.

Investoren müssen Ausgleichsmaßnahmen tätigen

Der Bürgermeister verwies zudem auf Ausgleichsmaßnahmen, die Investoren tätigen müssen. Hier nannte er auch die vielen Naturschutzmaßnahmen in Freudenberg und den Ortsteilen, die im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme des bestehenden Windparks umgesetzt wurden. Dazu zählten Waldaufforstungen und das Anlegen von Sandmagerrasen. Auf Nachfrage sagte er, eine Umzingelung von Ortschaften mit Windkraftanlagen ist verboten. Man werde bei Projekten in Bayern die Anhörungen als Nachbarkommune nutzen, um den eigenen Standpunkt zu verdeutlichen.

Weimer ergänzte, neben den Anlagen auf Vorrangflächen könnten Gemeinden auch an weiteren Orten Einzelanlagen ermöglichen. Dazu müsse aber das entsprechende Verfahren (Änderung Flächennutzungs- und Aufstellung Bebauungsplan) durchlaufen werden. Weiter hieß es, da es in Ballungsräumen nicht möglich sei, das 1,8-Prozent- Flächenziel zu erreichen, müsse der ländliche Raum mehr tun. Dazu erwarte man eine entsprechende Förderung von diesem.

Zur Frage, ob bei künftigen Anlagen im „Jungholz“ eine finanzielle Bürgerbeteiligung möglich sei, erklärte Henning, dies werde teilweise gemacht, in jüngster Zeit aber weniger. Bei neuen Anlagen spreche man von Windrädern bis 290 Meter Höhe bis Flügelspitze. Es gebe aber auch Investoren, die Anlagen mit einer momentan üblichen Größe bauen. Die Stadt profitiere bereits finanziell von den bestehenden Anlagen. Weiter meinte er: „Die Konditionen sind für die Kommunen heute deutlich besser aufgrund der deutschlandweiten Situation.“

Mehrfach gab es auch generelle Kritik an Windkraftanlagen im Wald sowie die Sorge vor gesundheitlichen Auswirkungen durch Infraschall. Zudem sorgte sich ein Bürger, dass die neu sanierte Kreisstraße zwischen Boxtal und Rauenberg durch den starken Lkw-Verkehr während des Windparkbaus beschädigt wird. Henning antwortete, der Investor sei verpflichtet, entstandene Schäden an Straßen und Wegen zu reparieren.

Henning lobte abschließend die sachliche Diskussion, er könne auch die geäußerten Bedenken verstehen. Er wies darauf hin, dass auch weiterhin die Auflagen des Umwelt- und Emissionsschutzes eingehalten werden müssen. Zudem habe man bei Anlagen auf eigener Fläche die Entscheidung über den Investor. Zielvorgabe des Gemeinderats sei, möglichst wenig Belastung und möglichst viel Gewinn für unsere Bürgerinnen und Bürger, schloss er.

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