Medizinische Versorgung

Kreistag stimmt Unterstützung für Bürgerspital Wertheim zu

Eine „breite Mehrheit“ folgt Vorschlag des Landrats Christoph Schauder. Der Zuschuss soll zeitlich begrenzt sein.

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Gerd Weimer
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Geringer als erhofft fällt die Unterstützung des Landkrieses für das Wertheimer Bürgerspital aus. © Gerd Weimer

Main-Tauber-Kreis/Wertheim. Der Main-Tauber-Kreis wird die Stadt Wertheim mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von bis zu 625.000 Euro pro Jahr bei ihren Bemühungen zur Erhaltung einer integrierten Basisnotfallversorgung am Bürgerspital Wertheim unterstützen. Dies teilte die Landkreisverwaltung am Donnerstag in einer Presseerklärung mit.

Der Zuschuss sei auf einen Aufbau-Zeitraum von drei Jahren begrenzt, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2026, unter bestimmten Voraussetzungen auch schon im laufenden Jahr. Diese Entscheidung habe der Kreistag des Main-Tauber-Kreises auf Vorschlag von Landrat Christoph Schauder in seiner Sitzung am Mittwoch „mit breiter Mehrheit“ getroffen.

„Ich bin dem Kreistag sehr dankbar, dass er meiner Initiative gefolgt ist und wir die Stadt Wertheim nunmehr mit einem werthaltigen Betrag unterstützen können. Damit setzen wir ein sehr deutliches Zeichen der Solidarität. Zugleich ist der Beitrag von bis zu 625.000 Euro jährlich auch das absolute Maximum dessen, was der Landkreis beisteuern kann – zum einen aufgrund der aktuell sehr schwierigen Haushaltslage, zum anderen aufgrund unserer Verpflichtungen gegenüber der Gesundheitsholding Tauberfranken als Betreiberin der beiden Allgemeinkrankenhäuser in Bad Mergentheim und Tauberbischofsheim“, wird Landrat Christoph Schauder zitiert

Die Stadt Wertheim hatte sich gegenüber dem Bürgerspital freiwillig zur Zahlung eines jährlichen Defizitausgleichs in Höhe von bis zu 2,75 Millionen Euro verpflichtet. „Dies ist aus Sicht des Klinikbetreibers notwendig, um die integrierte Basisnotfallversorgung an der Klinik zu ermöglichen“, heißt es in der Presseerklärung.

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Im Nachgang habe die Stadt Wertheim festgestellt, dass sie den vereinbarten Betrag nicht aufbringen könne, erklärt die Landkreisverwaltung. In der Folge habe der Kreistag im Oktober 2024 auf Vorschlag von Landrat Schauder einen Grundsatzbeschluss gefasst, der eine finanzielle Unterstützung der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht.

Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses habe der Kreistag nun mit breiter Mehrheit entschieden, dass der Main-Tauber-Kreis die Stadt Wertheim mit einem freiwilligen Zuschuss in Höhe von 22,5 Prozent des infolge der Basisnotfallversorgung entstehenden Defizitanteils der Stadt unterstützt. „Nur für den Fall, dass für die Stadt Wertheim in einem Jahr der Maximalbetrag von 2,75 Millionen Euro zum Tragen kommt, wird der freiwillige Zuschuss des Landkreises für das entsprechende Jahr auf einen Betrag von 625.000 Euro aufgerundet“, so die Landkreisverwaltung.

Bei geringeren jährlichen Beträgen, welche die Stadt aufbringen muss, bleibe es beim Anteil von 22,5 Prozent des Kreises ohne Aufrundung. Die zwischen Stadt und Bürgerspital vereinbarte Indexierung, also eine Erhöhung des städtischen Defizitausgleichs bei steigendem Verbraucherpreisindex in Deutschland, berücksichtige der Landkreis nicht.

Bei Nachtragshaushalt kann Zuschuss schon früher fließen

Der auf drei Jahre begrenzte Zuschuss des Kreises könne auch unterjährig in mehreren Tranchen ausgezahlt werden. Als Voraussetzung sei festgelegt worden, dass die Stadt Wertheim vom Regierungspräsidium Stuttgart als ihrer Aufsichtsbehörde die Genehmigung erhält, die Betreibergesellschaft des Bürgerspitals finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus müsse die Stadt sicherstellen, dass der Zuschuss des Landkreises vom Bürgerspital „nur dazu verwendet wird, ein Defizit beim Betrieb der Basisnotfallversorgung abzufedern“.

Die Auszahlung des Kreiszuschusses solle in den Haushalten für die Jahre 2026 bis 2028 eingeplant werden. Die Finanzierung erfolge zum größten Teil durch eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,25 Prozentpunkte. Sofern der Kreistag für 2025 aus anderen Gründen ohnehin über einen Nachtragshaushalt entscheiden muss, könne der dreijährige Förderzeitraum auch vorgezogen und bereits mit einem entsprechenden Anteil in den Nachtrag eingeplant werden.

Der Beschluss nehme Rücksicht auf die Verpflichtung des Main-Tauber-Kreises gegenüber der Gesundheitsholding Tauberfranken (GHTF) als Betreiberin des Caritas-Krankenhauses Bad Mergentheim und des Krankenhauses Tauberbischofsheim. „Aufgrund der großen Herausforderungen im Krankenhauswesen kann es grundsätzlich dazu kommen, dass die GHTF auf eine finanzielle Unterstützung des Landkreises als ihrem Mitgesellschafter angewiesen ist. Sofern eine solche Situation eintritt, wird der Landkreis gemäß Kreistagsbeschluss die Zahlung der Freiwilligkeitsleistung an die Stadt Wertheim noch einmal neu bewerten“, wird Landrat Schauder zitiert.

Kreis: Stadt Wertheim wollte 1,1 Millionen Euro

Die Stadt Wertheim hatte den Landkreis laut der Mitteilung gebeten, sich mit einem Anteil von 40 Prozent, also 1,1 Millionen Euro im Jahr, an dem Defizitausgleich zu 2,75 Millionen Euro zu beteiligen. Landrat Schauder hält dies für „schlichtweg nicht möglich“. Dies wäre „unvereinbar mit den Vorgaben des Regierungspräsidiums zum Kreishaushalt und mit dem restlos ausgeschöpften Potenzial für Einsparungen und Einnahmeerhöhungen im Kreishaushalt“. Neue Ausgaben könnten somit nur noch über eine Erhöhung der Kreisumlage finanziert werden und schlügen damit voll auf die Haushalte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch.

Diese stünden hinsichtlich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit jedoch unter besonderem Druck. Vor diesem Hintergrund müsse der Landkreis bei freiwilligen Unterstützungsleistungen sehr umsichtig vorgehen, so Schauder. Hohe Risiken gebe es in Bezug auf den Sozialetat und den Öffentlichen Personennahverkehr.

 

Redaktion Reporter Wertheim

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