Medizinische Versorgung

Kreis-Unterstützung für Bürgerspital Wertheim geringer als erwartet?

Der Kreistag berät unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bezuschussung des Wertheimer Bürgerspitals. Die Mittel könnten erst ab 2026 fließen und geringer ausfallen als erwartet.

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Gerd Weimer und Heike von Brandenstein
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Die Notaufnahme im Wertheimer Bürgerspital. © Gerd Weimer

Wertheim/Main-Tauber-Kreis. Das Tauziehen um die Unterstützung des Landkreises für den Betrieb der Notfallversorgung des Wertheimer Bürgerspitals geht in die entscheidende Runde. Am Mittwoch kommender Woche wird der Kreistag einen Beschlussvorschlag der Landkreisverwaltung diskutieren – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Auf Anfrage der Fränkischen Nachrichten lässt Pressesprecher Markus Moll wissen, dass dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien. „Wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern, muss nicht öffentlich verhandelt werden“, so Moll. Diesbezüglich bestehe kein Ermessen. Eine Behandlung der Thematik sei nicht möglich, ohne dass auch über strategische Planungen der Gesundheitsholding Tauberfranken und vertrauliche Verhandlungen gesprochen werde.

„Gleiches gilt in Bezug auf vertrauliche wirtschaftliche Kennzahlen der Bürgerspital Wertheim gGmbH“, erklärt Moll. Besonders sei zu beachten, dass Kreisrat und Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez Unterlagen vorgelegt und diesbezüglich eine Verschwiegenheitserklärung gegenüber der Bürgerspital Wertheim gGmbH abgegeben habe.

Zuschuss für Bürgerspital könnte zunächst auf drei Jahre begrenzt sein

Nach FN-Informationen soll die Landkreisverwaltung eine jährliche Bezuschussung von etwas mehr als 600.000 Euro vorschlagen - allerdings erst ab 2026. Ein Nachtragshaushalt müsste dann nicht beschlossen werden. Der Zuschuss soll demnach auf drei Jahre begrenzt und über eine Erhöhung der Kreisumlage um 0,25 Prozentpunkte finanziert werden. Damit würde der Hebesatz für 2026 nicht bei den geplanten 36,75 Punkten, sondern bei 37 (aktuell 34) liegen.

Das Gebäude des Wertheimer Krankenhauses. Es gehört seit September 2024 der Stadt. © Gerd Weimer

Bei der Stadt Wertheim dürfte die verzögerte Förderung und die Höhe der in Aussicht gestellten Summe für Enttäuschung sorgen. Um den Betrieb der Notaufnahme samt Stroke Unit über das bisherige zeitliche Ausmaß (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) hinaus zu betreiben, hat die Stadt mit der gemeinnützigen Bürgerspital Wertheim GmbH eine Ausgleichs- und Betrauungsvereinbarung geschlossen. Die Stadt verpflichtet sich dabei, das zu erwartende Defizit mit einem Zuschuss von maximal 2,75 Millionen Euro pro Jahr abzufedern.

Um den Zuschuss stemmen zu können, erwartet man eine angemessene Unterstützung des Landkreises, da dieser eigentlich für die klinische Gesundheitsversorgung zuständig ist. Ohne einen Krankenhausstandort in Wertheim betrachtet die Stadtverwaltung die Versorgung der Bevölkerung im nördlichen Main-Tauber-Kreis und Umgebung als gefährdet. Auch Kostenträger fürchten bei einem ersatzlosen Wegfall des Klinikstandorts eine „Sicherstellungsproblematik“.

BBT-Gruppe weist auf Treuepflichten des Landkreises hin

Die Vereinbarung mit dem Bürgerspital muss noch vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde hat klargemacht, dass ohne eine Unterstützung des Main-Tauber-Kreises der städtische Haushalt nicht genehmigungsfähig sei. Um den Defizitausgleich für das Krankenhaus stemmen zu können, hat der Gemeinderat bereits umfangreiche Einschnitte im Haushalt vorgenommen. Der nun im Raum stehende Unterstützungsbetrag des Kreises dürfte weitere Kürzungen erfordern.

Landrat Christoph Schauder könnte seinen Vorschlag auch auf die Position der BBT-Gruppe (Barmherzige Brüder Trier) stützen, die mehrheitlich an der Gesundheitsholding Tauberfranken beteiligt ist. Der Landkreis hält hier 20 Prozent. Die Holding betreibt unter anderem das Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim und das Krankenhaus Tauberbischofsheim. In einem Schreiben, das die Landkreisverwaltung der Sitzungsvorlage beigefügt hat und den FN vorliegt, bezieht sich die BBT-Gruppe auf gesellschaftsrechtliche Treuepflichten des Landkreises gegenüber der Gesundheitsholding.

Obwohl die Krankenhäuser im Main-Tauber-Kreis vor sehr großen Herausforderungen stünden, habe man bisher nicht um finanzielle Unterstützung gebeten. Beim Bürgerspital Wertheim gehe es in Bezug auf den Zuschuss um eine Gewinnabsicherung oder gar eine Gewinnmaximierung für einen privaten Betreiber. Unter diesen Gesichtspunkten stelle die Bezuschussung für das Bürgerspital mit 625.000 Euro das tolerierbare Maximum dar, geht aus dem BBT-Schreiben hervor.

Die Fränkischen Nachrichten fragten bei Kreis-Pressesprecher Markus Moll nach, auf welcher Grundlage dieser Betrag berechnet wurde, und baten um eine allgemeine Stellungnahme zu dem Thema. „Der Landkreisverwaltung ist es nicht möglich, zu nicht-öffentlichen Beratungspunkten in Ausschuss- und Kreistagssitzungen vorab Auskünfte zu geben oder irgendetwas einzuordnen“, antwortete Moll.

Vorausgesetzt der Kreistag folgt dem möglichen Vorschlag des Landrats, würden jedenfalls dem Wertheimer Gemeinderat weitere, schwierige Haushaltsberatungen bevorstehen. Zumindest ist nach den Entwicklungen der jüngsten Tage eine Unterstützung durch die bayerischen Kommunen über den Förderverein des Spitals wahrscheinlicher geworden. Am 22. März trifft sich der Gemeinderat zu einer Klausurtagung. Der Beschluss zum Budget soll zwei Wochen später, am 7. April fallen.

Die Stadt Wertheim wollte sich vor der Kreistagssitzung am Mittwoch ebenfalls nicht äußern, da es sich „um eine nichtöffentliche Beratung und Beschlussfassung handelt“, so Sprecherin Virginia Templeton. Man sei im Vorfeld nicht darüber informiert worden, über welche Inhalte der Kreistag beraten und entscheiden soll, sondern habe erst nach Versand der Sitzungsunterlagen an die Mitglieder des Kreistags davon Kenntnis erlangt.

Redaktion Reporter Wertheim

Redaktion Zuständig für die Kreisberichterstattung Main-Tauber

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