Wertheim. Manfred Lucha, baden-württembergischer Gesundheitsminister, hatte vergangene Woche in Sachen Notfallversorgung an seine bayerische Amtskollegin Judith Gerlach geschrieben. Tenor: Es ei „in der Sache und im Ergebnis nicht nachvollziehbar“, dass die die bayerische Kommunalaufsicht den Nachbarkommunen untersagt habe, die Notfallversorgung am Wertheim Krankenhaus finanziell zu unterstützen. Lucha unter anderem auf ein Schreiben verwiesen, in dem die Staatsministerin sehr deutlich darauf hingewiesen habe, dass es einer gemeinsamen Anstrengung bedarf, damit die stationäre Gesundheitsversorgung in der Grenzregion Wertheim weiterhin sichergestellt ist.
„Als in der Sache wenig hilfreich“, bezeichnet Judith Gerlach das Schreiben Luchas in einer Replik. Die Ministerin betont laut einer Stellungnahme: „Kollege Lucha ist offenbar nicht vollumfänglich informiert. Hätte er mich einfach angerufen, statt ein Schreiben zu verfassen, hätte ich ihm die Sachlage gerne erläutern können.“ Die vom bayerischen Innenministerium und der Kommunalaufsicht der Regierung von Unterfranken erläuterte Rechtslage sei eindeutig: „Dreh- und Angelpunkt ist die kommunale Ebene, von der die finanzielle Unterstützung ausgehen soll.“
Eine kreisangehörige bayerische Gemeinde dürfe sich nicht an den Betriebskosten einer Klinik beteiligen, weil der Betrieb eines Krankenhauses nicht zu den gemeindlichen Aufgaben gehört. Ganz egal, ob das Krankenhaus in Bayern oder in Baden-Württemberg steht. Gleichzeitig hätten die genannten bayerischen Behörden aber eine mögliche Lösung aufgezeigt und mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen den gegebenenfalls betroffenen bayerischen Landkreisen eine finanzielle Unterstützung des Wertheimer Bürgerspitals rechtlich möglich ist.
Die Ministerin beruft sich dabei auf eine Einschätzung des bayerischen Innenministeriums. Demnach käme ausschließlich eine finanzielle Beteiligung der betroffenen Landkreise in Betracht. So könnten die Kreise Main-Spessart und Miltenberg eine finanzielle Unterstützung für das Krankenhaus Wertheim leisten. „Eine finanzielle Leistung käme jedoch nur im Rahmen der Reichweite des gesetzlichen Sicherstellungsauftrags in Betracht und müsste daher im Einzelfall bewertet werden“, so das Innenministerium.
Die Pflicht zur Sicherstellung der stationären Versorgung ihrer Bevölkerung zähle nach bayerischem Kommunalrecht zu den Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte“, so Judith Gerlach. „Als langjähriges Kabinettsmitglied sollte der Kollege Lucha wissen, dass Landesgesetze nicht durch Federstrich einer Ministerin außer Kraft gesetzt werden können. Denn das dürfte in Baden-Württemberg nicht anders sein als in Bayern“, wird die Ministerin zitiert.
„Zudem habe ich mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass der Kollege Lucha den Wert grenzüberschreitender Zusammenarbeit offensichtlich sehr situationsabhängig beurteilt. Denselben Einsatz von ihm wie jetzt in Sachen Wertheim würde ich mir für das länderübergreifende Klinikprojekt im Westallgäu wünschen“, spielt die Ministerin auf ein anderes Vorhaben an der Landesgrenze an. Lucha hatte den Klinik-Neubau im Kreis Lindau mit bis zu 290 Betten im Kreis Lindau als „nicht bedarfsnotwendig“ bezeichnet.
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