Finanzielle Unterstützung (Plus Video)

Kreuzwertheimer heben Beschluss zur Notfallversorgung nicht auf

Der Markt Kreuzwertheim setzt sich weiterhin dafür ein, dass er selbst und weitere bayrische Gemeinden die Stadt Wertheim beim Defizitausgleich für die Notaufnahme unterstützen dürfen.

Von 
Birger-Daniel Grein
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Kreuzwertheim bleibt dabei, die Stadt Wertheim beim Defizitausgleich der Notfallversorgung im Bürgerspital unterstützen zu wollen. Ausführlich legte man in der Sitzung des Gemeinderats dar, warum man die Auffassung der kommunalen Rechtsaufsicht in Bayern nicht teilt. © Gerd Weimer

Kreuzwertheim/Wertheim. Die kommunale Rechtsaufsicht in Bayern hatte diesem Vorhaben eine Absage erteilt (wir berichteten) und in ihrer Stellungnahme Kreuzwertheim eine Frist gesetzt, den Unterstützungsbeschluss aufzuheben. Sollte dies nicht der Fall sein, werde dieser formell beanstandet und die Aufhebung verlangt, hieß es. Folgt man dieser Beanstandung nicht, kann die Aufsicht den Beschluss selbst aufheben, was mit Kosten für die Gemeinde einhergehen würde.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag, die Rechtsaufsicht um erneute Prüfung der Situation zu bitten. Denn man sieht die Rechtslage anders als die diese.

Bürgermeister Klaus Thoma betonte, die Rechtsaufsichtsbehörde habe einen Ermessensspielraum, was die Aufhebung des Beschlusses betrifft. „In der Stellungnahme wurde zu unseren Ungunsten das Ermessen des Landratsamts auf null reduziert.“ Eine Abwägung sei für die Gemeinde nicht ersichtlich. Deshalb gehe man von einer ermessensfehlerhaften Rechtsanwendung auf.

Dies wurde ausführlich rechtlich begründet. Man verwies zudem darauf, dass die Aufsichtsbehörde ihre Ablehnung ausschließlich mit der kommunalrechtlichen Kompetenzverteilung begründe. Außer Acht gelassen werde dabei die verfassungsrechtliche Gewährleistung nach der bayrischen Verfassung. Der Verfassungsrang sei immer höherrangig, so Thoma. Der entsprechende Artikel garantiere den Gemeinden ausdrücklich das Recht, im eigenen Wirkungskreis auch Angelegenheiten des „örtlichen Gesundheitswesens“ wahrzunehmen. Dazu gehöre alles, was die Gesundheit der Bevölkerung fördern und erhalten kann, also auch das Bürgerspital Wertheim, das von der Kreuzwertheimer Bevölkerung in Anspruch genommen wird. Weiter wurde festgestellt, dass laut Amtsleiter des bayrischen Innenministeriums es aus Sicht des kommunalen Unternehmensrechts irrelevant sei, wo das Unternehmen sitzt, an dem sich eine bayerische Kommune beteiligen will. Entscheidend sei, dass diese Beteiligung von einem öffentlichen Zweck erfordert wird, der in Angelegenheit der bayerischen Gemeinde wurzelt.

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Laut Stellungnahme der Rechtsaufsicht liege die Aufgabe eines Krankenhausbetriebs bei den Landkreisen. Verkannt worden sei dabei, dass der Landkreis diese Aufgabe nur erfüllen kann, weil die kreisangehörigen Gemeinden den wesentlichen Anteil der Ausgaben über die Kreisumlage finanzieren.

Weiter weisen die Kreuzwertheimer ausdrücklich darauf hin, dass die Defizitübernahme sich durch einen Berechnungsschlüssel nur auf die Patienten erstrecke, die aus der jeweiligen Gemeinde kommen. „Die finanzielle Belastung der Gemeinde ist überschaubar und die Unterstützung erfolgt im Rahmen der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde.“ Die angedachten maximal 38 000 Euro Zuschuss jährlich würden nur etwa 0,25 Prozent des Haushaltsvolumens von rund 14 Millionen Euro entsprechen.

Kommune sieht fehlende Folgeabschätzung

Die Gemeinde weiter: „Eine rechtliche Beurteilung sollte stets auch offen bleiben für neue Entwicklungen und Erkenntnisse.“ Dies sei etwa bei der Frage angewandt worden, ob die Kommunen die hausärztliche Versorgung unterstützen oder als Träger medizinischer Versorgungszentren tätig werden dürfen.

Verwiesen wurde auch auf die fehlende Folgeabschätzung der Rechtsaufsicht. Diese sei gänzlich unberücksichtigt geblieben. Thoma erklärte, ohne die umliegenden Gemeinden könnte die Stadt Wertheim den Defizitausgleich nicht allein stemmen, wodurch die durchgehend bereitstehende Notfallversorgung nicht dauerhaft betrieben werden kann. „Die Bürgerschaft unserer Gemeinde hat dann folglich keine Notversorgung, in die sie innerhalb 30 Minuten verbracht werden kann.“ Eine kürzere Fahrzeit ins Krankenhaus könne lebensentscheidend sein, betonte Thoma. Während es von Kreuzwertheim ins Bürgerspital nur fünf bis sechs Minuten sind, wären es in die Lohrer Klinik 35 bis 45 Minuten Fahrzeit für die 32 Kilometer.

Die Gemeinde zeigte auch einen weiteren Lösungsansatz auf, der vom Amtschef des Innenministeriums eröffnet wurde. Die bayerischen Landkreise Main-Spessart und Miltenberg könnten eine finanzielle Unterstützung an das Krankenhaus leisten und die Gemeinden diese an den Kreis erstatten.

Einstimmig wurde beschlossen, den Vollzug des Unterstützungsbeschlusses auszusetzen. Damit würde auch keine jährliche Freigabe des Ausgleichs erfolgen. Die Marktgemeinde beantragt bei der kommunalen Rechtsaufsicht, die vorgelegte abweichende Rechtsauffassung der Gemeinde ebenso wie die alternative Variante über die Landkreise zu prüfen. Bleibt die Rechtsaufsicht bei der strikten Ablehnung, strebt man einen Ministererlass an, sodass dieser die Situation prüft. Danach besteht noch die Möglichkeit einer Petition, um den bayerischen Landtag um eine Entscheidung zu bitten.

Thoma erklärte, er finde die Situation grotesk und rechtlich absurd. Man arbeite in allen möglichen Bereichen seit Jahren problemlos mit Wertheim zusammen und nun solle das bei der Gesundheitsversorgung dies nicht möglich sein.

Betont wurde aus dem Gremium heraus auch, dass die Unterstützung der bayerischen Gemeinden allein nicht ausreiche. Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises müsse bald über die Höhe seiner Förderung entscheiden. Thoma: „Jeder Euro tut uns weh. Aber es geht um die Notfallversorgung unserer Bürger.“ Würden alle in der kommunalen Familie ihren Beitrag leisten, bekomme Wertheim auch eine bessere Position beim Regierungspräsidium was die Genehmigung von Defizitausgleich und Haushalt angeht, hieß es weiter. Betont wurde zudem, auch der Betreiber des Bürgerspitals trage einen Teil des Defizits der Notfallversorgung. Beim Bau des Klinikums in Lohr habe das bayerische Gesundheitsministerium erklärt, die Kreuzwertheimer würden sowieso nach Wertheim gehen. Daher müsse diese Möglichkeit auch bleiben.

Info: Ein FN-Video zum Bürgerspital finden Sie über den QR-Code, unter fnweb.de und im FN-Youtube-Kanal.

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