Wertheim. Bis die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer ins Haus flattern, wird noch eine Weile vergehen. Erst 2025 soll die reformierte Abgabe wirksam werden. Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez prognostiziert allerdings, dass dem Gemeinderat „schwierige Entscheidungen, die keine Freude machen“, bevorstehen, die sich aber nicht vermeiden ließen. Grund: Das Land Baden-Württemberg habe bei der Ausgestaltung vorgegeben, dass Gewerbeflächen weniger und Wohngrundstücke höher besteuert werden. Das würde zu „erheblichen Verschiebungen“ führen, denn insgesamt müssten die städtischen Einnahmen aus der Abgabe gleichhoch sein.
Dies werde bei der Diskussion um die künftigen Hebesätze eine Rolle spielen. Mit der Festsetzung der Hebesätze wird sich der Gemeinderat frühestens in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres beschäftigen. Betroffen sind etwa 13 000 Grundstücke mit knapp 10 000 steuerpflichtigen Bürgern.
Thomas Schilling vom Finanzreferat der Stadt stellte am Montag im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen auch klar, dass künftig unbebaute Grundstücke stärker belastet werden. Kleinere Flächen mit dichter Bebauung würden entlastet. Hohe Bodenrichtwerte führten zu einer höheren Steuerlast.
Axel Wältz (CDU) bezeichnete die gesetzlichen Vorgaben aus Stuttgart und Berlin als „Mist“. Besonders das „Leistungsfähigkeitsprinzip“ werde in Baden-Württemberg nicht eingehalten. Viele Experten seien sich sicher, dass das Regelwerk deswegen vor Gericht lande. Weil bei der Bemessungsgrundlage der Immobilienwert keine Rolle spielt, würde auch das Gleichheitsprinzip verletzt. Und über die Bodenrichtwerte werde mit Sicherheit auch noch gestritten.
Marlise Teicke (Grüne) bemängelte, dass unbebaute Flächen stärker belastet werden. OB Markus Herrera Torrez entgegnete, er halte dies für richtig, beispielsweise wegen brachliegender Baugrundstücke. Marlise Teickes Vorschlag, die höhere Belastung für Wohnflächen mit Hilfe einer Steigerung der Gewerbesteuer zu vermeiden, bezeichnete Herrera Torrez als „nicht so einfach“. Brigitte Kohout (SPD) sprach die Befürchtung aus, dass Alleinstehende und Rentner mit relativ großen Grundstücken auf den Ortschaften über Gebühr belastet würden. Es dürfe nicht passieren, dass solche Leute ihr Haus wegen der Grundsteuer verkaufen müssen. wei
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