Wertheim. Ein Händler (Holz, Gebrauchtwagen) und sein Helfer, beide aus Wertheim, waren beim Amtsgericht Wertheim wegen Holzdiebstahls angeklagt. Es ging um 16 Kiefern und zwei Eichen, die sie im städtischen Wald, Bereich Schleutlein, zwischen Bestenheid und Wartberg, gefällt, zersägt und abtransportiert hatten. Holzwert etwa 3800 Euro.
Beim ersten Verhandlungstermin im November räumte der 62-jährige Händler nach anfänglichem Leugnen den Vorwurf ein und erhielt eine Strafe von 210 mal 50 Euro. Außerdem muss er 3800 Euro Wertersatz leisten, und sein Pkw-Anhänger wird eingezogen.
Der 43-jährige ledige Helfer und Bürgergeldbezieher bestritt, von der Illegalität der Fällung gewusst zu haben, fand jetzt, beim zweiten Verhandlungstermin aber keinen Glauben. Seine Strafe beträgt 100 mal 20 Euro.
Strafschärfend für die Angeklagten wirkte sich aus, dass sie wegen Diebstahls eines Sters Brennholz, Wert 90 Euro, im März 2022 in Dertingen, im November 2022 einen Strafbefehl über 50 mal 40 Euro beziehungsweise 50 mal 20 Euro erhalten hatten, und die jetzige Tat kurz darauf, Ende Dezember 2022 / Januar 2023 erfolgte.
Durch telefonischen Hinweis an einen Wertheimer Förster bezüglich des Haupttäters sowie die daraufhin erfolgte Feststellung von Spuren am Fällort und am Holzlagerplatz des Haupttäters durch den Förster und die Polizei konnte der Fall aufgeklärt werden.
Die Auswertung des Helfer-Handys erbrachte Fotos vom Tatort im Wald und Textnachrichten. Diesen ist zu entnehmen, dass die Fällarbeiten bei Dunkelheit erfolgten. Der Angeklagte habe also gewusst, dass der Händler Holz wildert, oder es sei ihm egal gewesen. goe
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