Wertheim. Ein auswärtiger Angeklagter fehlte ohne Entschuldigung bei einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim. Diese war wegen seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl terminiert worden. Der Vorwurf darin lautet „Diebstahl von Kleidungsstücken im Wertheim Village mit einem Verkaufswert von 929 Euro“.
Nach einer Wartezeit von 15 Minuten verwarf die Richterin durch Urteil den Einspruch. Die darin festgesetzte Strafe beträgt 30 mal 40 Euro.
Der Diebstahl erfolgte im November 2022 in nur einem Geschäft, und der Angeklagte war mit einer zweiten Person dort „tätig“. Ein Ehepaar aus Eisingen bei Würzburg beschrieb deren „dreiste“ Vorgehensweise: Kleidungsstücke vom Bügel und direkt in eine große Tasche.
Dieses Ehepaar, ein Verkäufer des Ladens sowie eine Dolmetscherin für Serbokroatisch zur Verständigung mit dem Angeklagten waren jetzt zur Verhandlung geladen. Nach der Wartezeit wurden sie entlassen und bekommen eventuellen Verdienstausfall und die Fahrtkosten erstattet beziehungsweise das Honorar. – Könnte sein, dass sie erneut erscheinen müssen, denn „bis vor kurzem war man des Mittäters nicht habhaft geworden“.
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