Wertheim. Wie hoch die Grundsteuer im Detail für die Eigentümer im Jahr 2025 ausfällt, steht noch nicht fest. Angesichts der Belastungen für den Haushalt der Stadt Wertheim durch den Zuschuss für das Bürgerspital werden die Wertheimer Steuerzahler noch einige Wochen warten müssen. Betroffen sind etwa 13 000 Grundstücke mit knapp 10 000 steuerpflichtigen Bürgern.
Wie die Grundsteuer berechnet wird
Im ersten Schritt setzt das Finanzamt den Grundsteuerwert fest. Er entspricht dem von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche.
Anschließend legt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest. Er entspricht dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl. Die Messzahl ist ein gesetzlich festgelegter Faktor. Er liegt bei 1,3 Promille, für Wohnnutzung gibt es Abschläge – zum Beispiel 30 Prozent bei überwiegender Wohnnutzung.
Schließlich folgt der Grundsteuerbescheid durch die Kommune. Dabei wird der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Über die Höhe des Hebesatzes entscheidet die Kommune. wei
Weil das Regierungspräsidium die Leistungsfähigkeit der Stadt in Zweifel zieht, braucht es – neben Kürzungen bei den Ausgaben – zusätzliche Einnahmen. Wie Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez jüngst bei der Einbringung des Haushalts im Gemeinderat sagte, sind rund 400 000 Euro einkalkuliert. Wie hoch der Betrag letztendlich ausfällt, hängt von den weiteren Beratungen ab.
In der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Finanzen am Montag gab es daher keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat. Die Verwaltung stellte zunächst lediglich ihre Pläne zur neuen Grundsteuer vor, mit denen die Stadt unterm Strich genauso viel einnimmt, wie es bisher der Fall war – in der Fachsprache nennt man dies Aufkommensneutralität.
Bodenwertmodell
Thomas Schilling vom Finanzreferat der Stadt erläuterte im Ausschuss die Vorgehensweise bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen seitens der Landesregierung. Bekanntermaßen war es deren politische Absicht, mit der Reform die Wirtschaft zu entlasten, was generell mit einer Zusatzbelastung für Grundstücke verbunden ist, die für Wohnbebauung vorgesehen ist. Doch nicht jedes Wohnbaugrundstück wird stärker belastet. Denn durch das modifizierte Bodenwertmodell wird die Steuer für Wohngrundstücke nicht durch den Gebäudewert, sondern allein durch den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße bestimmt. Ist ein Grundstück dicht mit Wohnraum bebaut, kommt man als Eigentümer besser weg.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Hebesatz zunächst auf 590 Prozent festzulegen, um Aufkommensneutralität herzustellen. Wertheim befände sich damit innerhalb eines Korridors, den das Stuttgarter Finanzministerium für jede Gemeinde festgelegt hat. Thomas Schilling stellte klar, dass sich die Bodenrichtwerte in den Gemeinden stark unterscheiden können. Wegen des neuen Verfahrens sei ein Vergleich der Hebesätze selbst zwischen benachbarten Gemeinden „nicht mehr aussagekräftig“ ist. Denn ein hoher Hebesatz in einer Gemeinde mit niedrigem Bodenrichtwert kann eine geringere Steuerlast zur Folge haben als ein niedriger Hebesatz in einer Gemeinde mit hohem Bodenrichtwert.
Extremfälle
Die Sitzungsvorlage enthielt eine Tabelle, die extreme Fälle von Veränderungen auflistet. Auffällig sind die Steigerungen für unbebaute Grundstücke in den Neubaugebieten. So steigt die Steuerlast für eine Parzelle mit 600 Quadratmetern im Neubaugebiet Sonderriet von 15,87 Euro auf 649,65 Euro – eine Zunahme von fast 4000 Prozent. In Höhefeld fällt die Steigerung um mehr als 2000 Prozent geringer, aber immer noch gravierend aus.
Weit geringer sind die Steigerungen bei bebauten Parzellen: So nimmt die Steuerlast für ein Grundstück im Neubaugebiet Sachsenhausen lediglich um elf Prozent zu. In Kembach sinkt sie gar um 42 Prozent – wegen des geringeren Bodenrichtwerts. Die stärkste Entlastung dürfen Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern in der Innenstadt oder dem Wartberg erwarten: etwa minus 1500 Prozent. Auch bei den Gewerbegrundstücken fallen die Veränderungen demnach teils höchst unterschiedlich aus.
Tenor im Ausschuss war, dass die neue Grundsteuer zu Ungerechtigkeiten führt. Um Bürger zu informieren, wird die Stadt auf ihrer Internet-Seite eine Auflistung von Antworten auf die wichtigsten Fragen veröffentlichen. Auch eine Hotline soll eingerichtet werden.
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Kommentar Bemessung der Grundsteuer: Erklärt es uns!