Amtsgericht

Geldstrafe für falsche Angaben

Versuchte Strafvereitelung

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Bei einer Verkehrskontrolle auf dem Autohof Bettingen bestätigte der Fahrer eines Sprinters mit Darmstädter Kennzeichen gegenüber der Polizei mehrfach die falschen Angaben seines Beifahrers. Dieser hatte weder eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland noch eine Arbeitserlaubnis. Die Beamten erkannten die Falschangaben bereits vor Ort. Wegen versuchter Strafvereitelung verurteilte jetzt das Amtsgericht Wertheim den Fahrer des Klein-Lasters zu einer Strafe von 60 mal 60 Euro. Gegen den Beifahrer läuft ein Verfahren. Die Polizei sprach von einer allgemeinen Kontrolle. Nach dem Verdacht einer Straftat habe sie auch das Fahrzeug durchsucht. Die Anzeige führte zu einem Strafbefehl über 60 mal 45 Euro. Der 39-jährige Beschuldigte, ein Estrichleger aus Weiterstadt, legte dagegen Einspruch ein.

In der Verhandlung erklärte sein Verteidiger, der Mandant habe den Beifahrer in einem Café in Dietzenbach zufällig kennengelernt. Dieser habe sich für das „Wertheim Village“ interessiert, und der Sprinter-Fahrer habe den Mann mitgenommen. Auf dem Autohofparkplatz habe sein Mandant nach Aufforderung durch die Polizei lediglich übersetzt, was der Beifahrer sagte.

Laut Polizei jedoch sprach der Beifahrer gebrochen Deutsch. Der Angeklagte habe mehrfach gesagt, er kenne den Mann, dieser arbeite bei einer Firma. Der Verteidiger meinte, es stehe Aussage gegen Aussage. Somit sei der Vorwurf nicht erwiesen.

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Die Referendarin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Strafe von 60 mal 40 Euro. Der Verteidiger blieb bei der „Unkenntnis über die falschen Beifahrer-Angaben“, beantragte aber nicht Freispruch, sondern plädierte für eine Strafe von 60 mal 30 Euro. Für das Gericht waren die Äußerungen des Beschuldigten gegenüber der Polizei mehr als dolmetschen, und darin liege die Tathandlung. goe

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