Urteil des Landgerichts Wertheim

Deutliche Warnung an die Drogenszene

Angeklagter muss Strafe von insgesamt 12 750 Euro zahlen

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Dieses Urteil des Amtsgerichts Wertheim stellt eine deutliche Warnung an die Drogenszene dar. Wegen Veräußerung von einem Gramm Kokaingemisch zum Preis von 80 Euro erhielt ein Mann aus Dorfprozelten eine Strafe von 170 Tagessätzen je 75 Euro (insgesamt 12 750 Euro).

Vorgeworfen hatte man dem Angeklagten der Ankauf von Drogen und deren Weiterverkauf mit Gewinn im Raum Wertheim. Genannt wurden für den Zeitraum November 2021 bis November 2023 ein Fall des Erwerbs und zehn Fälle des Handel Treibens mit Kokaingemisch beziehungsweise Amphetamin, jeweils bis fünf Gramm, Verkaufspreis bis 100 Euro.

Die Beweisaufnahme mit der Vernehmung mehrerer Zeugen und der Verlesung des Chatverkehrs beschlagnahmter Handys erbrachte nur in einem Fall eine eindeutige Bestätigung der Anklage – und das ohne Nachweis der Gewinnerzielung. In den verbliebenen zehn Fällen erging Freispruch.

Beschuldigter und Zeugen sprechen von „Lino“

Aufmerksam war die Polizei geworden, als Ende Oktober 2023 einer der jetzigen Zeugen den Angeklagten als Verkäufer von Amphetamin und Kokaingemisch belastete. Bei der Durchsuchung von dessen Wohnung räumte der Verdächtige ein, er konsumiere Rauschgift, verkauft habe er nicht. Jetzt in der Verhandlung meinte er, was er gekauft und konsumiert habe, sei weder Amphetamin noch Kokain gewesen, sondern „Lino“, ein weißes Pulver (in kleinen Glasbehältnissen) mit geringerer Wirkung. Die Zeugen äußerten vor Gericht Erinnerungslücken und sprachen ebenfalls von „Lino“. Ein Mal heißt es: zwei Stück „Lino“ für 50 Euro.

Der sachbearbeitende Polizist konnte sich „Lino“ nicht als neue synthetische Droge vorstellen.

Die Referendarin der Staatsanwaltschaft sah beim Angeklagten unerlaubten Erwerb in Tateinheit mit Handel Treiben und beantragte eine Gesamtbewährungsstrafe von einem Jahr mit Auflagen.

Der Verteidiger ging nur von Veräußerung aus und nannte eine Strafe mit 35 Tagessätzen ausreichend.

Das Gericht bezeichnete Kokain als eine der härtesten Drogen. Hier sei aber das tatsächliche Gesamtgeschehen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen.

Zwei der Zeugen sind wegen Erwerbs von Drogen bereits rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Verfahren gegen einen Dritten, beschuldigt als Lieferant des Angeklagten, läuft noch.

Er hätte jetzt besser von seinem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Stattdessen bezeichnete er „Lino“ als „Zigaretten, Alkohol, Sliwowitz“, und muss nun zusätzlich mit einem Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage rechnen.

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