Gerichtsverhandlung

Unfallfahrer bedrohte Geschädigten mit dem Tod

Obwohl sein Führerschein beschlagnahmt war, war Arbeiter erneut mit seinem Auto unterwegs

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Dass er auf dem Parkplatz des Kaufland-Einkaufmarkts in Wertheim bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt worden war, hielt einen Arbeiter nicht davon ab, siebeneinhalb Wochen später mit demselben Auto trotz beschlagnahmten Führerscheins erneut alkoholisiert zu fahren. Diesmal war er in Freudenberg unterwegs.

Dabei stieß er gegen einen anderen Pkw. Unter Todesandrohung verlangte er vom Geschädigten, er solle eine andere Person als Unfallverursacher angeben. Das Amtsgericht Wertheim verhandelte jetzt beide Fälle.

Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zum einen sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Bedrohung erhielt der 55-jährige Mann eine Strafe von sieben Monaten. Unter mehreren Auflagen erfolgte Aussetzung zur Bewährung. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis beträgt zwölf Monate.

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Der Angeklagte war geständig. Somit brauchten die sechs geladenen Zeugen nicht gehört zu werden.

Nach der Fahrt auf dem Parkplatz am 18. Oktober 2022 um 18 Uhr erfolgte die Entnahme von zwei Blutproben in zeitlichen Abstand (20.30 Uhr). Die Untersuchung ergab einen durchschnittlichen Wert von 1,1 Promille.

Zum Unfall am 9. Dezember um 18.40 Uhr kam es, weil der Angeklagte nach links geriet. Es entstand ein Fremdschaden von 3000 Euro. Der Geschädigte lehnte es trotz Drohung ab, gegenüber der Polizei den Sohn des Verursachers als Fahrer anzugeben. Die zwei dem Fahrer entnommenen Blutproben (20.39 Uhr) ergaben im Durchschnitt 0,82 Promille.

Einerseits ist der Angeklagte seit vielen Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt, andererseits schon einmal wegen Trunkenheit im Verkehr aufgefallen (Kleinkraftrad, 1,2 Promille, Geldstrafe). Die Richterin bezeichnete ihn jetzt als „deutlich alkoholgewohnt“. Das ergebe sich aus den Abbauraten der Blutproben.

Der Mann muss 1000 Euro Buße an die Verkehrswacht zahlen und drei unterstützende Gespräche bei der Suchtberatung wahrnehmen. Ob er nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder bekommt, entscheidet das Landratsamt (Führerscheinstelle). Da muss er Alkholabstinenz nachweisen, möglicherweise mittels einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

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