Jäger tötet zwei Pferde - Staatsanwaltschaft muss noch Urteil fällen

Ermittlungen zum Tod der beiden Pferde in Dietenhan abgeschlossen

Von 
Heike Barowski
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Bevor ein Jäger schießt, muss er sich sehr gewissenhaft davon überzeugen, auf was er anlegt (das Wild ansprechen). So heißt es: „Des Jägers oberstes Gebot – was Du nicht kennst, das schieß nicht tot.“ © Dpa/Christoph Schmidt

Dietenhan. Ein Jagdunfall sorgte nicht nur im Jagdbezirk rund um Wertheim Mitte Oktober für viel Aufsehen. Ein passionierter Jäger hatte nahe der Wertheimer Ortschaft Dietenhan in der Nacht vom 11. auf den 12. Oktober zwei Pferde auf einer Koppel erschossen. Er war davon ausgegangen, dass es sich dabei um Wildschweine handele, die regelmäßig auf dem benachbarten Feld für Schaden sorgten (wir berichteten). Weil die Besitzer der beiden Pferde von einem Unglück ausgingen, erstatteten sie keine Anzeige.

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Polizei ermittelte

Es kam trotzdem zu einer Anzeige durch eine weitere Person, woraufhin die Polizei die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mosbach aufgenommen hatte. Wie Daniel Fessler vom Polizeipräsidium Heilbronn auf Anfrage im Oktober mitteilte, gingen die ermittelnden Beamten in ihrer ersten Annahme von einem tragischen Unglück aus.

Inzwischen sind laut Angaben der Beamten alle Tatbestandsmerkmale erfasst, die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen und der Bericht nach Mosbach per Dienstpost verschickt.

Die Staatsanwaltschaft wird nun auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse in den nächsten Tagen darüber befinden, ob die Tat mit Vorsatz begangen wurde, es sich somit um eine Straftat oder Sachbeschädigung handelt und folgerichtig ein Strafbefehl ergehen muss.

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Laut Strafgesetzbuch fallen Tiere, wie die getötete 22 Jahre alte Stute Pia und der zehn Jahre alte Wallach Buali in die Rubrik „Sache“.

Staatsanwalt Florian Sommer geht davon aus, dass ein Beschluss entweder über die Einstellung des Verfahrens oder über eine mögliche Strafe nach Sichtung aller Unterlagen noch vor Weihnachten festehen könnte. Eine Strafe von Seiten des Jagdverbands erwartet den Jäger nicht.

Das Revier, das der Jäger gepachtet hatte, wurde übrigens vom Ortschaftsrat schon vor der Tat an einen anderen Pächter vergeben.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Wertheim

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