Bau- und Umweltausschuss - Biodiversitätsstärkungsgesetz fordert verringerte Beleuchtungszeiten / Ab 22 Uhr keine Fassadenbeleuchtung mehr / Es gibt Ausnahmen

Die Lichter gehen in Wertheim nun früher aus

Das neue Biodiversitätsstärkungsgesetz verlangt die Umrüstung auf LED-Beleuchtung und die Eingrenzung des Anstrahlens von Gebäuden. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss nun das frühzeitige Abschalten der Fassadenbeleuchtung.  

Von 
Heike Barowski
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Noch werden Burg, Kapelle und Stiftskirche zu später Stunde angestrahlt. Aus Gründen des Naturschutzes, der Lichtverschmutzung und der Einsparung soll sich dies ändern. Geht es nach den Ausschussmitgliedern, heißt es um 23 Uhr: Licht aus. © H. barowski

Wertheim.  „Es ist ein Thema, das hervorragend in die aktuelle Zeit passt, in der wir vieles beleuchtet haben“, sagte Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez. Unter dem Begriff „Lichtmanagement“ galt es für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, sich mit dem Thema Lichtverschmutzung und Insektenschutz zu befassen und diverse Beschlüsse vorzuberaten.

Grundlage dafür war die im Juli 2020 in Kraft getretene Novelle des Naturschutzgesetzes des Landes. Aus diesem sogenannten „Biodiversitätsstärkungsgesetz“ ergibt sich die Verpflichtung für jede Kommune, ein Lichtschutzmanagement einzuführen, das sich dem Naturschutz unterordnet. So sind alle Lampen mit insektenverträglicher Beleuchtung auszustatten und dabei die Verkehrssicherheit und die öffentliche Sicherheit zu wahren.

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Wie Alexandra Thielen vom Referat Stadtplanung/Umweltschutz der Stadt Wertheim erläuterte, werden alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Wertheim und den Ortschaften von 4240 Leuchten erhellt. 767 davon sind bereits auf die neue stromsparende LED-Technik umgerüstet, die eine geringere Anziehung auf Insekten habe und nicht wärmer als 40 Grad wird. Für das kommende Jahr sind für drei Straßenzüge weitere Umrüstungen geplant. Werden neue Lampen aufgestellt, soll diese Technik sofort zum Einsatz kommen.

Einen Plan, bis wann die gesamte Straßenbeleuchtung umgerüstet sein wird, gibt es laut Baudezernent Armin Dattler nicht. Der soll erst im nächsten Jahr entwickelt werden. Die Kosten für die Umrüstung muss die Stadt tragen, kann aber Förderungen beim Bundesministerium beantragen. Die Umrüstung übernehmen die Stadtwerke Wertheim.

Für wesentlich mehr Meinungsäußerung im Ausschuss sorgte der Unterpunkt „Fassadenbeleuchtung“. Soweit die öffentliche Sicherheit nicht betroffen ist, sollen Fassaden von Gebäuden, die in öffentlicher Hand sind, vom 1. April bis 30. September überhaupt nicht angestrahlt werden und vom 1. Oktober bis 31. März zwischen 22 und 6 Uhr das Licht auch aus sein. Nicht betroffen sind Gebäudebeleuchtungen, die gleichzeitig der Verkehrssicherheit dienen.

Es gibt Ausnahmen

Für Ausnahmen, beispielsweise das Anstrahlen historischer Gebäude, muss der jeweilige Eigentümer einen Ausnahmeantrag stellen, in dem die „Wunschzeiten“ begründet werden. Zuständig für die Genehmigung der Ausnahmen in Wertheim ist im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde das Referat Bauordnungsrecht der Stadt.

In zukünftigen Neubaugebieten soll die naturschutzorientierte Beleuchtung bereits im Bebauungsplan verankert werden.

Für Außenbeleuchtung von Firmen und im privaten Bereich will die Stadt ein Infoblatt mit Hinweisen zu insektenverträglicher Beleuchtung erarbeiten und verteilen. „Ich weiß nicht, ob so ein Infoblatt reicht“, gab Songrit Breuninger (FBW) zu bedenken. Heiko Diehm (SPD) teilt die Befürchtung, dass beispielsweise das FOC weiterhin 24 Stunden am Tag weithin sichtbar leuchten wird.

Für alle zu beantragenden Ausnahmen hatte die Stadtverwaltung für die Sitzung des Ausschusses eine Liste mit Vorschlägen erarbeitet. Die Wertheimer Burg, die Kilianskapelle, der Rosengarten, der Rote Turm mit dem Kittsteintor, der Spitze Turm, der Camerer Pavillon, das Maintor, das Schlösschen, das Gärtnerhaus, der Brückenheilige Nepomuk in Reicholzheim und das Bergkreuz sollten laut Vorschlag bis 1 Uhr beleuchtet werden.

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Anträge müssen gestellt werden

Für den Antrag zum längeren Anstrahlen der Kirchen (wie Stiftskirche) oder des Hotels Wertheimer Stuben, des Pavillons am Mainplatz und des Klosters Bronnbach sind die jeweiligen Eigentümer zuständig.

Sowohl Ingo Ortel (SPD als auch Bernd Hartmannsgruber (CDU) und Marlise Teicke (Grüne) sprachen sich sehr deutlich dafür aus, die Beleuchtung der historischen Gebäude spätestens um 23 Uhr abzuschalten. „Um die Zeit ist doch im Winter in der Stadt niemand mehr unterwegs. Für wen beleuchten wir dann die Burg?“, so Ortel. „Dadurch kann man Geld sparen“, sagte Bernd Hartmannsgruber – und dem schloss sich Thomas Wettengel (BLW) an.

„Turm, Maintor, Burg – alles wäre dann dunkel“, gab Baudezernent Armin Dattler zu bedenken. Auch seien einige Beleuchtungen gekoppelt, wie beispielsweise die des Kittsteintors mit der Tauberbeleuchtung. Um sie zu entkoppeln, müssten neue Gräben gezogen werden. Außerdem solle man daran denken, dass es ein Restaurant auf der Burg gibt, dessen Gäste nach Schließung auch zu Fuß den Weg in die Stadt nehmen und sicher froh über die Beleuchtung sind. Scherzhaft fügte Dattler an, dass der Eindruck, dass hier im Winter nichts los sei um diese Uhrzeit, durchaus vom Alter abhängig sein könne.

Am Ende einigten sich die Ausschussmitglieder bei einer Gegenstimme auf eine Beleuchtung der historischen Gebäude bis 23 Uhr. Lediglich die Burg als Wahrzeichen solle bis 24 Uhr angestrahlt werden.

In einem nächsten Schritt wird der Gemeinderat darüber entscheiden.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Wertheim

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