Wertheim. Zahlreiche Beschlüsse fasste der Wertheimer Gemeinderat am Montag in seiner Sitzung. Zumeist erfolgten diese einstimmig und ohne weitere Aussprache nach den Empfehlungen der Ausschüsse.
Bei zwei Gegenstimmen erteilten die Räte Zustimmung zur Umwandlung von insgesamt etwa 9280 Quadratmeter Wald im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Reinhardshof, siebter Abschnitt, sowie die Kompensation durch Aufforstung von Flächen. Ekkehardt Ebert kritisierte, dass die Aufforstung für die Ausgleichsmaßnahme auf einer Fläche auf Gemarkung Königheim erfolgt und nicht in Wertheimer Wald. Man könnte alternativ zu Wald auch im Wertheimer Gebiet Streuobstwiesen mit Bäumen versehen, sagte er. Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez antwortete, auf Wertheimer Gemarkung gebe es nicht genügend Aufforstungsfläche für den Ausgleich. Marlise Teicke meinte, wo anders Ökopunkte zu kaufen, sei moderner Ablasshandel. Es wäre besser, die Waldflächen Tieren und Menschen zu lassen. Der OB betonte, es gebe eine reale Ausgleichsmaßnahme durch Anpflanzungen.
Einstimmt erfolgten die Beschlüsse für das Wohnbaugebiet „Schweizer Stuben“ in Bettingen zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich der Bettinger Sportanlagen und der bestehenden Wohnbebauung am „Rosenweg“. Weiter wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Wohngebiet „Areal Schweizer Stuben“, erster Abschnitt, beschlossen.
Ines Ulsamer-Beck hatte zuvor erklärt, der Bettinger Ortschaftsrat habe ebenso einstimmig zugestimmt. Das Areal sei als Vorbehaltsgebiet für Erholung vorgesehen gewesen, auch wegen seiner landschaftlichen Schönheit. Man begrüße den Kauf der Flächen durch die Stadt und die Baugebietsentwicklung, bedauere aber, ein Erholungsgebiet für Bettingen zu verlieren. Kritik äußerte sie erneut daran, dass man im fünften Bauabschnitt den Sportplatz überplane, ohne die Meinung der Bettinger dazu einzuholen. Der Ortschaftsrat fordere, bei künftigen Planungen den Verlust von Erholungsflächen zu berücksichtigen.
Ebenso einstimmig folgte der Gemeinderat dem Beschluss des Ausschusses für Verwaltung- und Finanzen zur Anpassung der Regelung zur Dienstwagennutzung durch den Oberbürgermeister. Nötig wurde die Änderung durch die Fortschreibung der Hinweise der Dienstwagennutzung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA). Das Gremium beschloss, dass der amtierende OB seinen Dienstwagen auch für außerdienstliche Zwecke kostenfrei nutzen darf. Dazu zählen ehrenamtliche Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die im Interesse der Kommune wahrgenommen werden. Geleitet wurde die Abstimmung vom stellvertretenden Oberbürgermeister Bernd Hartmannsgruber, da Herrera Torrez hier befangen war. Hartmannsgruber betonte, bei privater Nutzung ist weiter ein Kostenersatz durch den Nutzer zu zahlen.
Einstimmig nahm der Gemeinderat förmlich die Spenden für kommunale Einrichtungen an, die zwischen dem 10. Juni und 30. November eingegangen sind. Es handelte sich insgesamt um rund 17 161 Euro (davon 1769 Euro als Sach- und 15 392 Euro Geldspenden). bdg
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/wertheim_artikel,-wertheim-beschluesse-des-wertheimer-gemeinderats-_arid,2158837.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/koenigheim.html