Wertheim. Fortgesetzt wurde in einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim das Verfahren wegen gefährlicher Körperletzung in Bestenheid aus (wir berichteten).
Diesmal sagte der Geschädigte aus. Der 37-Jährige bestätigte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Das Gericht verurteilte den 24-jährigen Angeklagten zu einer Strafe von sechs Monaten. Diese wurde gegen Ableistung von 100 Sozialstunden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wird der Mann einer Bewährungshelferin unterstellt.
Angeklagter war alkoholisiert
Die Kontrahenten waren sich im Juli 2022 bei einer Tankstelle begegnet. Der schmächtige, jungenhaft wirkende Beschuldigte war alkoholisiert und verlangte vom Geschädigten, seinen 17-jährigen Bruder „in Ruhe zu lassen“. Dabei wurde er aggressiv.
Der 37-Jährige berichtete, er habe einige Wochen zuvor den Bruder getadelt, weil er einen Hund geschlagen habe. Bei der Tankstelle sei der Angeklagte ganz nah an ihn herangekommen. Er habe ihn weggeschubst, dieser das Messer gezogen und es „ungezielt“ von oben nach unten bewegt.
Wunde ist folgenlos verheilt
Auf die Frage der Staatsanwältin, warum er beim Anblick des Messers nicht weggelaufen sei, erklärte der Geschädigte, er sei im Kinderheim aufgewachsen und Soldat der Bundeswehr gewesen. Die Wunde in seiner linken Achsel sei mit fünf Stichen genäht worden und folgenlos verheilt. „Es gab seitdem auch keinen Stress mehr mit dem Angeklagten.“, stellte er fest.
Der arbeitslose Beschuldigte hat zahlreiche Vorstrafen, vor allem wegen Drogendelikten, und 43.000 Euro Schulden, Privatinsolvenz wird angestrebt. Er befand sich schon stationär in psychiatrischer Behandlung. Der Kontakt zu Eltern und Großeltern ist abgerissen, der Bruder wohnt bei ihm.
Termine der Bewährungshilfe hält er nur unregelmäßig ein. Von den 2021 nach einem Urteil des Jugendschöffengerichts Tauberbischofsheim verhängten 100 Sozialstunden hat er bisher nur 40 abgeleistet.
Der Pflichtverteidiger sprach von „auf die leichte Schulter nehmen“ und vermisste altersgemäße Kompetenzen.
Das Gericht betonte, geregelte Arbeit könne man leicht verlernen, Arbeitsstunden sollen an diese heranführen. Was das Tauberbischofsheimer Urteil angehe, drohe Bewährungswiderruf.
Ordnungsgeld verhängt
Der beim ersten Termin „aus eigenem Verschulden“ als Zeuge nicht erschienene Geschädigte muss 200 Euro Ordnungsgeld und die durch sein Fernbleiben entstandenen zusätzlichen Kosten tragen. goe
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